Für die stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg liegen nun zum ersten Mal vorläufige Landesdurchschnittswerte bei den Pflege-Gesamtnoten vor. Diese beruhen auf der Auswertung von fast einem Drittel der Transparenzberichte von stationären Pflegeeinrichtungen im Südwesten (Stand 19.02.10). Mit einer Durchschnittsnote von 1,2 liegen die bisher geprüften 384 stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Bundesländern auf Platz 1. Die bundesweit bisher geprüften 3.630 stationären Pflegeeinrichtungen liegen bei einer Durchschnittsnote von 2,1. Die Bewertungssystematik orientiert sich an den bekannten Schulnoten mit einer Skala von 1 - 5.
Rund 90 Prozent der bis jetzt geprüften Heime in Baden-Württemberg haben nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen in Baden-Württemberg im Ergebnis der Prüfung eine sehr gute Gesamtnote erhalten, 9 Prozent eine gute Gesamtnote. Lediglich 0.4 Prozent der geprüften Pflegeheime, weisen im Ergebnis ein mangelhaft aus.
Der leitende Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), Matthias Mohrmann: „Es ist ein enormer Erfolg, dass wir für die Pflege diese Transparenz durch Pflegenoten haben. Und wir freuen uns über die bisher vorgefundene Pflegequalität in Baden-Württemberg. Wer für sich oder einen Angehörigen ein Pflegeheim auswählen muss, sollte aber nicht nur die Durchschnittsnote ansehen, gerade die außerdem veröffentlichten Einzelnoten helfen bei der Entscheidung für das richtige Haus.“
Frank Winkler, stellvertretender Leiter der vdek Landesvertretung Baden-Württemberg, schätzt das erste vorliegende Zwischenergebnis so ein: „Es gibt sehr viele stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, in denen die Patienten sehr gut und gut gepflegt werden. Die Einrichtungen werden durch die sehr gute Gesamtnote in ihrer Arbeit bestätigt.“ Die 0,4 Prozent der bisher geprüften stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, welche eine mangelhafte Gesamtnote erhalten haben, müssen umgehend die Qualität der Pflege verbessern, um die Patienten ihrer Pflegebedürftigkeit entsprechend zu versorgen. „Wir ermuntern die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, sich vor Abschluss eines Pflegevertrages die stationäre Einrichtung genau anzuschauen.“, so Frank Winkler weiter. „Niemand muss sich in eine stationäre Pflegeeinrichtung begeben, wenn Zweifel an der Pflegequalität vorhanden sind und der Pflegebedürftige dort nicht gut versorgt wird.“
Sobald eine hinreichende Anzahl von Prüfungsergebnissen vorliegt, wird in Kürze auch für die ambulanten Pflegedienste ein entsprechender Landesdurchschnittswert veröffentlicht.
Die Ersatzkassen haben als Plattform für die Veröffentlichung der Noten das Internetportal www.pflegelotse.de entwickelt. Dort können die Ergebnisse eingesehen werden.
Hintergrund-Informationen
Die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste
werden seit Juli 2009 nach den neuen, bundesweit geltenden
Prüfungsrichtlinien vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) in Baden-Württemberg einer Qualitätsprüfung unterzogen.
Grundlage der bundeseinheitlichen Benotungen, die im Internet zu
veröffentlichen sind, ist die letzte Reform der Pflegeversicherung aus
dem Jahre 2008.
Insgesamt gehen 64 Einzelbewertungen in die Gesamtnote einer
stationären Einrichtung ein. Die meisten Fragen widmen sich dem
Bereich
- Medizinische Versorgung.
Weitere Prüfbereiche sind:
- der Umgang mit demenzkranken Bewohnern
- die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Für den Bereich der ambulanten Pflegeeinrichtungen werden
49 Einzelbewertungen vorgenommen, die sich u.a. auf die Bereiche
- Pflege
- ärztlich verordnete Leistungen sowie
- Dienstleistung und Organisation
beziehen.
Die Heime und Dienste werden vom MDK grundsätzlich unangemeldet
geprüft. Vor der Veröffentlichung der Noten im Internet, zu der die
Landesverbände der Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind, werden
die Pflegeeinrichtungen einbezogen. Diese erhalten einen
Transparenzbericht und haben innerhalb von 28 Tagen die
Gelegenheit, Zusatzinformationen und Kommentare beizufügen.
Sofern bei der Prüfung durch den MDK Qualitätsdefizite festgestellt
wurden, werden Maßnahmen und Auflagen mit den Pflegeheimen und
–diensten abgestimmt, um die Qualität für die Pflegebedürftigen zu
erhöhen und dauerhaft zu sichern.
Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com