Pädiater und Ersatzkassen fordern Altersgrenze bei Hausarztverträgen

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg (BW) fordern Altersgrenzen bei den Abschlüssen von Hausarztzentrierten Versorgungsverträgen der Allgemeinärzte (HzV). Dies ist das Ergebnis eines Spitzentreffens der Verbände in Stuttgart. „Die Hausarztverträge in der jetzigen Form – ohne Altersbeschränkung – führen dazu, dass Allgemeinärzte Patienten in der Altersgruppe von 0-18 Jahren einschreiben, obwohl viele dieser Kinder beim Kinder- und Jugendarzt behandelt werden. Die so genannte „kontaktunabhängige Pauschale“, die in diesen Verträgen festgeschrieben ist, bietet den finanziellen Anreiz dazu. Für die Kassen bedeutet das eine finanzielle Doppelbelastung. Gelder sollten nur an die Ärzte ausgezahlt werden, die die Behandlungen auch wirklich durchführen“, mahnt Walter Scheller, der Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg.

„Wir sind die Hausärzte der Kinder und Jugendlichen. Mehr als 90% aller Vorsorgen bei Kleinkindern von 0-6 Jahren werden von niedergelassenen Pädiatern durchgeführt. Und auch ältere Kinder sind für Vorsorgeuntersuchungen viel häufiger beim Kinder- und Jugendarzt als beim Allgemeinarzt. Dennoch werden die Krankenkassen per Gesetz dazu gezwungen, Hausarztverträge für die Altersgruppe 0-18 Jahre mit dem Hausärzteverband abzuschließen. So können Hausärzte die zusätzlichen Vergütungen auch für  Kinder bekommen, die sie in der Praxis selten sehen, weil wir diese Kinder normalerweise behandeln. Um diese Einschreibepraxis zu stoppen, fordern wir umgehend eine Altersgrenze für alle Hausarztverträge der Allgemeinmediziner“, fordert Dr. Klaus Rodens, Landesvorsitzender des BVKJ in BW. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg (KVBW) waren Anfang 2010 fast 50.000 Kinder und Jugendliche im Hausarztvertrag der AOK BW eingeschrieben. Darunter mehr als 15.000 Kinder unter 10 Jahren. Im HzV der AOK Bayern sind mehr als 200.000 Kinder und Jugendliche eingeschrieben – 70.000 davon unter 10 Jahren.

Schlichterspruch in BW: Bedrohung für die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte

Der kürzlich veröffentlichte Schlichterspruch, der die Rahmenbedingungen festlegt, zu denen die Ersatzkassen in Baden-Württemberg mit dem Hausärzteverband und der Ärzteorganisation Medi einen hausärztlichen Versorgungsvertrag abschließen müssen, bedroht aus Sicht des BVKJ die Zukunft der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte. „Es ist schon ein Unding, dass wir Kinder- und Jugendärzte kein gesetzlich garantiertes eigenes Verhandlungsmandat haben, um unseren Patienten einen kindgerechten Hausarztvertrag anbieten zu können. Doch dieser Schlichterspruch gibt den Hausärzten sogar das Recht, Kinder von Versorgungsangeboten auszuschließen, die wir mit den Krankenkassen separat vereinbart haben. So bleiben Kindern und Jugendlichen z.B. wichtige Vorsorgeleistungen, die von der Barmer GEK erstattet werden, vorenthalten, wenn der Hausarzt Eltern überredet, die Kinder in den jetzt erzwungenen Hausarztvertrag der Barmer GEK einzuschreiben. Diese Einschreibungen sind zwar freiwillig – doch wer würde in der Praxis einer Empfehlung des Arztes nicht nachkommen?“, fragt Rodens.

Auch Walter Scheller sieht diesen Passus im Schiedsspruch des Schlichters Dr. Klaus Engelmann sehr kritisch: „Für uns spielen die Kinder- und Jugendärzte in der hausärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Daher sind auch bundesweit Zusatzleistungen für Kinder mit dem BVKJ in einem eigenen Vertrag geregelt. Wir haben uns im Vorfeld der Verhandlungen zum Hausarztvertrag mit den Allgemeinärzten ganz bewusst für eine Altersgrenze beim HzV eingesetzt, weil dieser Hausarztvertrag ein Vertrag für Erwachsene ist. Kinder sollten in diesem Vertrag gar nicht eingeschrieben werden. Da die Praxis aber zeigt, dass der finanzielle Anreiz ausreicht, dies trotzdem zu tun, fordern wir eine Altersgrenze bei diesen Hausarztverträgen“. Die Pädiater sehen den Gesetzgeber gefordert. „Wer die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz zwingt, mit einer Gruppierung im hausärztlichen Versorgungsbereich besondere Versorgungsverträge abzuschließen, der sollte sich im Klaren sein, dass er dazu beiträgt, die Versorgungssituation der nächsten Generation zukünftig zu verschlechtern. Die Politik ist jetzt gefragt, um diesen Fehler im Gesetz umgehend zu korrigieren. Die Schaffung einer Altersgrenze bei allen Hausarztverträgen der Allgemeinmediziner wäre ein erster, dringend notwendiger Schritt dazu – eigene Hausarztverträge für Kinder der konsequente nächste“, appelliert Rodens.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.

BVKJ Baden-Württemberg

Verband der Ersatzkassen (vdek) Baden-Württemberg

Internet: www.kinderaerzte-im-netz.de


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