Versorgung gewährleistet:

Sozialmedizinische Nachsorge für schwer und chronisch kranke Kinder in Baden-Württemberg

Die sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V ist eine relativ neue Versorgungsmöglichkeit für chronisch und schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Sie setzt am Ende des Krankenhausaufenthalts an, hilft den Übergang nach Hause zu meistern, organisiert und koordiniert die ambulanten Therapien, Beratungen und Schulungen sowie Rehabilitationsleistungen. Sie begleitet die Patientenfamilien in den ersten Wochen zuhause, entlastet emotional und hilft in der Bewältigung des Alltags. Auch die Überleitung und die begrenzte Begleitung im Rahmen der Palliativphase eines Kindes können im Rahmen der sozialmedizinischen Nachsorge angeboten werden.

In Baden-Württemberg erkranken und verunglücken jährliche etwa 5.000 Kinder schwer. Dazu kommen über 2.500 Früh- und Risikogeborene pro Jahr. Vieles hat sich für diese Kinder verbessert: Die neonatologische und spezialisierte pädiatrische Behandlung, die Möglichkeiten der häuslichen, technologieunterstützten Pflege und auch  die Nebenwirkungen und Spätfolgen wurden reduziert. Das erlaubt vielen Kindern mit chronischen und schweren Krankheiten, länger zu überleben und eine gute Lebensqualität zu erreichen. Andererseits werden Familien zunehmend durch oft komplexe, psychosoziale Probleme belastet. Das führt zu neuen Herausforderungen in der medizinischen Behandlung, sowohl stationär als auch ambulant. Hier hilft die sozialmedizinische Nachsorge, eine Leistung der Kassen im Übergang von der Krankenhausbehandlung zur ambulanten Versorgung. Ziel ist, die Behandlung sicherzustellen und die Lebensqualität zu verbessern.

Sozialmedizinische Nachsorge arbeitet mit dem Ansatz „Case Management“, der vor allem dafür sorgt, dass die betroffenen Familien mit allen notwendigen Helfern und Leistungserbringern vernetzt werden und so die Krankheit besser bewältigen. Als großer Vorteil wird die aufsuchende Hilfe angesehen, das heißt: Die Case Manager kommen zu den Familien und helfen ihnen in der vertrauten Umgebung mit der durch die Krankheit veränderten Situation zurechtzukommen.

Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen erklärt: „Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Nachsorge für hoch belastete Patienten und ihre Familien. Beispielsweise können so Kinder nach Frühgeburt, mit Fehlbildungen, mit Krebs-, Herz- oder Stoffwechselerkrankungen, mit neurologischen Krankheiten oder nach massiven Verletzungen entsprechende Unterstützung erhalten.“

Geleistet wir die Nachsorge von Nachsorgeeinrichtungen. Es entstehen derzeit viele solche Einrichtungen, die meisten arbeiten nach dem Modell Bunter Kreis. Andreas Podeswik, Geschäftsführer des Qualitätsverbunds Bunter Kreis: „Die Nachsorge der komplex belasteten Patientenfamilien erfordert eine hohe Qualität, die ein interdisziplinäres Team, Prozessstandards und Ergebnismessungen beinhaltet. All dies stellt der Qualitätsverbund durch Akkreditierungen und Audits sicher.“

Verordnet werden kann die sozialmedizinische Nachsorge in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 SGB V oder nach einer stationären Rehabilitation. Die Nachsorgemaßnahme muss erforderlich sein. Das Kind beziehungsweise der Jugendliche darf das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.

Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen werden durchgeführt, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com