Ersatzkassen in Baden-Württemberg:

Förderung der ambulanten Hospizdienste mit über 1 Million Euro

Dank an 4.308 Ehrenamtliche

Die 123 ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg erhalten in diesen Tagen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid und werden allein von den Ersatzkassen im Land mit einem Betrag von 1,15 Millionen Euro finanziell unterstützt. Damit steigt der Förderbetrag gegenüber dem Vorjahr erneut – von 2009 auf 2010 um über 272.000 Euro.

Die Ersatzkassen zahlen damit fast ein Drittel der Gesamtförderung der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg. Insgesamt bringen die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg einen Förderbetrag von über 3,8 Millionen Euro für die ambulanten Hospizdienste auf. Die Anzahl der geförderten Einrichtungen steigt

von 121 in 2009 auf 123 in 2010.
„Damit leisten die Ersatzkassen einen wichtigen Beitrag für eine flächendeckende häusliche Sterbebegleitung,“ so Frank Winkler, stv. Leiter des Verbands der Ersatzkassen in Baden-Württemberg, „unser Dank geht hier aber auch an die insgesamt 4.308 Ehrenamtlichen, ohne deren Engagement die Arbeit der Hospizdienste so nicht möglich wäre.“

Zum Hintergrund:

Viele Menschen möchten ihre letzte Lebensphase nicht in einem Krankenhaus, sondern zu Hause in häuslicher Geborgenheit verbringen. Mit Hilfe von ambulanten Hospizdiensten ist es möglich, diesen Wunsch auch schwerkranken Patienten zu erfüllen.
Die Krankenkassen fördern nach § 39 a Sozialgesetzbuch V ambulante Hospizdienste, die für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung. Der Hospizdienst arbeitet mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammen und steht unter der fachlichen Verantwortung z. B. einer Krankenschwester, die über mehrjährige Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege oder eine entsprechende Weiterbildung verfügt. Der Hospizdienst stellt die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur Verfügung stehen, sicher.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com