Verband der Ersatzkassen in Baden-Württemberg:

Warnung aus guten Gründen vor Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)

Für den Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Walter Scheller, liegt es auf der Hand: „Jeder freiwillig Versicherte sollte sich einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) gut überlegen. Zentrale Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind neben dem Solidarprinzip vor allem die beitragsfreie Familienversicherung. Für die Zukunft prophezeie ich der PKV eine weitere extreme Kostenentwicklung der schon jetzt gestiegenen privaten Tarife. Darüber wurde bereits in den Medien ausführlich berichtet und hingewiesen.“

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen gegenüber der PKV über eindeutige, sachlich begründete Vorteile. Hierzu gehört die Familienversicherung, in welcher Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert sind. Für Kinder gilt dies bis zum 23. Lebensjahr (Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre). In der PKV muss jedes Mitglied einzeln versichert werden. Tritt ein Versicherter in die gesetzliche Krankenkasse ein, so besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit. Erhält der GKV-Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist er von den Beiträgen befreit. Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Zeit.

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent vom Bruttogehalt bis zu 78 Wochen. Bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren wird Krankengeld gewährt (zehn Tage pro Jahr und Kind, für Alleinstehende 20 Tage). In der PKV ist Krankentagegeld abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

In der GKV werden Haushaltshilfen bei Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalten bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen. Auch für häusliche Krankenpflege besteht in der GKV in der Regel ein Anspruch von bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In der PKV werden dafür die Kosten nicht übernommen.

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur individuellen und zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten bzw. zu bezuschussen. In der PKV dagegen gibt es keine Angebote zur individuellen oder betrieblichen Gesundheitsförderung. Die GKV übernimmt die Kosten zur Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung. Diese Kosten werden in der PKV nicht übernommen. Die GKV erstattet 20 therapeutische Sitzungen, bei Erfolg wird meist eine weiterführende Therapie bewilligt. Bei einer analytischen Psychotherapie können bis zu 300 Stunden übernommen werden. Die PKV übernimmt die Kosten für die Psychotherapie nur teilweise und abhängig vom jeweiligen Tarif. Versicherte, die einen Basistarif abgeschlossen haben, müssen die Therapie selbst bezahlen. Ab dem Standardtarif wird eine begrenzte Zahl von Therapiestunden übernommen. Erst im höchsten Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung auch die Psychotherapie mit einer unbegrenzten Anzahl von Sitzungen.

„Ein GKV-Versicherter, der über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte um seine jetzigen Vorteile bei der GKV wissen und die Risiken bei der PKV kennen, zumal eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kaum möglich ist“, so der baden-württembergische Ersatzkassenverbandschef Walter Scheller.


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