Private Pflegeversicherung muss an der Solidarität in der Pflege beteiligt werden

Prinzip der sozialen Pflegeversicherung muss erhalten bleiben

Der Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württem­berg, Walter Scheller, fordert, dass die solidarische, umlagefinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung erhalten bleibt. „Das Solidarprinzip darf nicht in Frage gestellt werden. Die einkommensabhängige und paritätische Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber muss beibehalten werden. Auch das Prinzip, dass sich die Höhe der Beiträge nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet, muss in der Pflegeversicherung aus Gerechtigkeitsgründen erhalten bleiben.“

Die Dynamisierung von Leistungen und die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind unter Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten zu finanzieren. Erst danach kann über andere Finanzierungsquellen nachgedacht werden. „Zuerst einmal muss die private Pflegeversicherung zukünftig an der Solidarität in der Pflege beteiligt werden.“ Die private Pflegeversicherung baut jedes Jahr ihre Gewinne aus. „Das hat aber nichts damit zu tun, dass die kapitalgedeckte Finanzierung besser funktioniert. Die einfache Antwort lautet: Die Privaten haben einfach weniger Pflegefälle. Hier wurde und wird systematisch Rosinenpickerei betrieben“, so der baden-württembergische Ersatzkassenverbandschef.

Auch der aktuelle Beitragssatz der Pflegeversicherung dürfe kein Dogma sein, sondern müsse sorgfältig überprüft und ggf. angepasst werden. Bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung prognostizierte die damalige Bundesregierung, dass für die Zeit ab 2030 ein Beitragssatz von 2,4 % erforderlich sei.

Erst wenn diese Finanzierungsoptionen ausgeschöpft seien, sollte man sorgfältig über ergänzende Finanzierungselemente diskutieren. Diese sollten jedoch innerhalb der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung aufgebaut werden. Die Ersatzkassen sprechen sich hierbei für eine Nachhaltigkeitsreserve als ergänzende Finanzierungskomponente aus. Im Gegensatz zur individualisierten Kapitaldeckung sollte diese gemeinschaftlich aufgebaut werden. „Wichtig für uns ist: Die soziale Nachhaltigkeitsreserve sollte sozial sein und nicht diskriminierend“, so Walter Scheller. Zudem müssten sich Versicherte und Arbeitgeber an dem Aufbau eines solchen Kapitalstocks beteiligen. Nur so könnten die neuen Herausforderungen an die soziale Pflegeversicherung gemeistert werden.

Die soziale Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der sozialen Sicherung fest verankert und finanziert Leistungen für inzwischen rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland. Sie trägt damit maßgeblich zur Verbesserung der Pflegesituation von pflegebedürftigen Menschen und zur Absicherung des Pflegerisikos bei. Sie hat zudem zu einer erheblichen Entlastung der kommunalen Haushalte durch Reduzierung der Sozialhilfeverpflichtungen geführt. Im Jahr 2030 wird es nach Annahmen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 über 3 Millionen Menschen geben, die pflegebedürftig sind. Auf diese gesellschaftliche Herausforderung reagieren die Ersatzkassen.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
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