Pflegenoten: Prüfsystem für Pflegeeinrichtungen weiterentwickelt – bessere Aussagekraft durch differenzierte Kriterien

Einmal im Jahr werden alle stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) geprüft – seit diesem Jahr nach überarbeiteten Richtlinien.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen – „Pflegenoten“ und „Transparenzbericht“ - werden seit 2010 im Internet - wie z. B. im Pflegelotsen der Ersatzkassen – gut verständlich aufbereitet veröffentlicht.

Die Aussagekraft der Pflegenoten war verbesserungsbedürftig, weil bisher Kriterien wie „gutes Essen“, „angenehmes Ambiente“ und „eine gelungene Weihnachtsfeier“ mit der gleichen Wertigkeit in die Gesamtnote eingingen wie „Vermeidung des Wundliegens“ oder „Versorgung von Schmerzpatienten“. So gab die Gesamtnote der Einrichtung nicht die Qualität der eigentlichen Pflegeleistungen wieder.

Durch zwischenzeitlich überarbeitete Prüfrichtlinien und eine Weiterentwicklung des sog. Transparenzberichtes wird der Fokus stärker auf Kernkriterien der Pflege gerichtet. Ein verändertes Rechenschema soll dem bisherigen Phänomen, dass die meisten Einrichtungen eine Gesamtnote zwischen „sehr gut“ und „gut“ erhielten, entgegen wirken. Auch werden jetzt unabhängig von der Größe der Einrichtung jeweils drei Bewohner pro Pflegestufe in die Prüfung einbezogen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Einrichtungen verbessert.

„Wir empfehlen allen, die für sich bzw. ihre Angehörigen eine möglichst passgenaue stationäre Pflegeeinrichtung suchen“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, „sich insbesondere Kriterien zur Pflege und medizinischen Versorgung, wie z. B. „Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?“ oder „Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?“ anzusehen, um eine Einrichtung zu finden, die möglichst gut auf den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist.“

Die neue Darstellung der Ergebnisse auf Grundlage der überarbeiteten Prüfrichtlinien gilt für alle stationären Pflegeeinrichtungen. Die danach geprüften Einrichtungen sind durch ein markantes blaues Banner mit der Aufschrift „Prüfgrundlage ab 2014“ auf der linken Bildschirmseite erkennbar.

Für die ambulanten Pflegedienste werden derzeit die Prüfrichtlinien ebenfalls mit Blick auf die Kernkriterien der Pflege überarbeitet.

 

 

 

 

Hintergrund:

Der Pflegelotse der Ersatzkassen – www.pflegelotse.de - ist seit 2010 im Netz.

Der Pflegelotse der Ersatzkassen – www.pflegelotse.de - ist seit 2010 im Netz.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dort bundesweit über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erkundigen. Er informiert über Preise in den unterschiedlichen Pflegestufen, den zu leistenden Eigenanteil, zusätzliche Angebote der Einrichtung oder Schwerpunkte in der Pflege, wie z. B. eine besondere Ausrichtung auf Menschen mit Demenzerkrankungen. Zu jeder Einrichtung ist auch der gut verständlich aufbereitete Prüfbericht (Transparenzbericht) des Medizinischen Dienstes der  Krankenkassen eingestellt.

 

 

 

Kontakt

N.N.

E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19