Seit einigen Jahren ist das Thema menschenwürdiges Sterben, auch durch mehr Information in den Medien, stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Der Gesetzgeber hat dem schon vor einigen Jahren Rechnung getragen und eine Förderung der ambulanten Hospizdienste durch die Krankenkassen ermöglicht.
Die ambulante Hospizarbeit hat das Ziel, unheilbar erkrankten Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Für diese Tätigkeit werden die Ehrenamtlichen in ambulanten Hospizdiensten vorbereitet, qualifiziert und begleitet. Mehr als 1.600 Berlinerinnen und Berliner widmen sich engagiert dieser schweren Aufgabe der qualifizierten ehrenamtlichen Sterbebegleitung für Betroffene und die Ihnen nahestehenden Verwandten und Freunde. Damit entlasten und unterstützen sie viele Familien.
„Mit der Förderung wird die positive Entwicklung der Hospizdienste in Berlin weiter voran gebracht und sie ist auch eine Anerkennung und Würdigung eines schwierigen und mitunter aufopferungsvollen Engagements vieler ehrenamtlich tätiger Berliner Mitbürger“, so Daphne Bongardt, Landesvertreterin des BKK LV Mitte, für die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin.
Die Krankenkassen in Berlin fördern in diesem Jahr insgesamt 26 ambulante Hospizdienste, davon 4 Hospizdienste für die Betreuung von Kindern. Damit ist die Anzahl der ambulanten Hospizdienste weiter gestiegen.
Die Förderung in Höhe von insgesamt über 2,8 Millionen EURO wurde Ende Juni 2014 den Ambulanten Hospizdiensten überwiesen.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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