Die Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes e. V. - vdek ruft dazu auf, sich frühzeitig mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und im Ergebnis möglichst einen Organspendeausweis auszufüllen.
„Ob und in welchem Umfang jemand nach seinem Tod zur Organspende bereit ist, sollte jeder für sich klären und seine Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentieren“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Sprecherin der vdek-Landesvertretung, heute in Berlin. „Damit schafft man Sicherheit für sich, aber auch für seine Angehörigen, die sonst möglicherweise in einer schmerzlichen emotionalen Ausnahmesituation eine schwierige Entscheidung treffen müssen“, so Binder-Pinkepank weiter.
Nach den Organspendeskandalen ist bundesweit ein Abwärtstrend der Spender zu beobachten. Nach Zahlen der Deutschen Stiftung für Organspende (DSO) erfolgte 2013 mit 876 Organspendern bundesweit ein weiterer Rückgang um 16,3 Prozent im Vergleich zu 2012.
Für die Region Berlin/Brandenburg stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Bei 73 von 107 potenziellen Spendern* wurde 2013 eine Organspende durchgeführt. In 25 Fällen entschieden sich die Angehörigen nach Feststellung des Hirntodes im Gespräch gegen eine Spende. 2012 waren es in Berlin und Brandenburg 86 realisierte Organspenden von 124 potenziellen Spendern bei 30 Ablehnungen in Angehörigengesprächen.
Die durchschnittliche Wartezeit auf eine lebensrettende Organspende liegt bei sieben Jahren.
„Wichtig ist, dass man sich umfassend über das Thema Organspende und Patientenverfügung informiert“, betont die vdek-Sprecherin und erläutert: „Die Erklärung zur Organ- und Gewebespende ermöglicht Zustimmung und Ablehnung – mit und ohne Ausnahmen. Die Entscheidung ist freiwillig und kann immer wieder verändert werden. Die Erklärung wird auch in keiner Datenbank erfasst.“
Die Ersatzkassen in Berlin und Brandenburg –Techniker Krankenkasse, BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) – setzen sich intensiv dafür ein, umfassend über das Thema Organspende zu informieren. Sie stellen ihren Versicherten Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie kostenfreie Organspendeausweise zur Verfügung.
„Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Leiden der Patienten, die so dringend auf ein Spenderorgan warten, nicht aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner verschärft wird“, appelliert Dorothee Binder-Pinkepank.
Daher ist es aus unserer Sicht zu begrüßen, dass nach einem vom BMG in Auftrag gegebenen Gutachten, welches nach aktueller Meldung vorliegt, das künftige Transplantationsregister eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Wartelistenkriterien bilden und damit zu einer größtmöglichen Transparenz bei der Vergabe von Spenderorganen führen soll.
Weitere Informationen sowie Organspendeausweise zum Herunterladen oder Bestellen stehen auch auf den Internetseiten der Ersatzkassen, unter www.organspende-info.de oder www.dso.de zur Verfügung.
*Als potenzielle Spender werden Verstorbene bezeichnet, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist und keine medizinischen Ausschlussgründe zur Organspende bzgl. der Organfunktion oder der Gefährdung des Empfängers durch übertragbare Krankheiten vorliegen.
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