In einem Artikel in der Ärztezeitung im Juli 2014 übt die KV Berlin unter der Überschrift „KV Berlin widerspricht Prüfungsstelle" scharfe Kritik an der Praxis der Richtgrößenprüfung für Arzneimittel für das Verordnungsjahr 2011.
Bei objektiver Betrachtung der Verfahren relativiert sich jedoch die Aufregung der KV Berlin, so Gabriela Leyh, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. Beispielhaft nennt die KV Berlin hier die Fachgruppe der Rheumatologen, die sich gegen die Prüfpraxis zur Wehr setzen. Bei den von der KV Berlin eingelegten Widersprüchen für die Arzneimittel-Richtgrößenprüfung 2011 spielen die Rheumatologen jedoch keine Rolle.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse werden bei der künftigen Ärztegeneration laut einer Umfrage der KBV unter 12.000 Medizinstudenten als eines der größten Investitionshemmnisse für die Niederlassung als Vertragsarzt empfunden.
Die Ergebnisse der Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für das Verordnungsjahr 2011 belegen jedoch, dass gerade einmal sechs Ärzte einen Regressbescheid erhalten haben. Für 17 Ärzte wurden durch die Prüfungsstelle Beratungsmaßnahmen ausgesprochen. Gemessen an den über 7.000 Ärzten, die in Berlin an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, eine geringfügige Zahl. Dies belegt eine deutliche Diskrepanz zwischen tatsächlicher und empfundener Regressbedrohung.
Aus Sicht der Ersatzkassen sind gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher Verordnungen unverzichtbar. Die Versichertengemeinschaft ist darauf angewiesen, dass jeder Arzt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge trägt, unnötige Kosten in der Gesundheitsversorgung zu vermeiden.
Mit dem gesetzlich verankerten Grundsatz „Beratung vor Regress" wird der Aufwand für den Vertragsarzt zusätzlich begrenzt.
Primäres Ziel dabei ist es, präventive Ansätze zu etablieren und durch zielgerichtete Beratungen - insbesondere junger Ärzte - deren Verordnungsverhalten frühzeitig zu verbessern und somit langfristig eine qualitativ sowie wirtschaftlich verbesserte Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Diese Zielstellung wird durch unsachliche Darstellung der KV Berlin konterkariert.
Die KV Berlin hat gegen alle belastenden Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Die Verfahren hat die KV Berlin vor dem Beschwerdeausschuss jedoch verloren.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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