Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind, können sich seit Mitte Juni im Charité Klinikum Mitte und im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Charité Mitte ambulant spezialärztlich versorgen lassen. Den Startschuss dazu gab der Erledigungsausschuss des Erweiterten Landesgremiums – in dem die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg vertreten ist.
„Wir sehen die Chancen, die sich durch den Aufbau dieses neuen, sektorenübergreifenden und interdisziplinären Versorgungsbereichs ergeben und honorieren diesen auch extrabudgetär“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. „Der Erfolg der ambulanten spezialärztlichen Versorgung wird aber im Wesentlichen vom Engagement aller an der Versorgung Schwerstkranker Beteiligten abhängen. Wir wünschen uns daher, dass bald auch niedergelassene Ärzte ihr Interesse an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung anzeigen.“
In beiden Einrichtungen wird die Versorgung der Patienten durch ein interdisziplinäres Team sichergestellt. Je nach Bedarf setzt es sich aus bis zu 25 Fachärzten zusammen. Ein Teamleiter koordiniert und organisiert die Versorgung fachlich. Zum Kernteam gehören z.B. Fachärzte für Innere Medizin, Onkologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. An das Versorgungsteam werden hohe qualitative Anforderungen gestellt: neben der fachlichen Eignung und praktischer Erfahrung haben sich die Mitglieder des Teams u.a. dazu bereit erklärt, Auflagen zur Aufrechterhaltung ihres Fachwissens zu erfüllen. Außerdem stellen sie eine 24-Stunden-Notfallversorgung sicher.
Hintergrund:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1.1.2012 die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116 b SGB V ersetzt. Sowohl niedergelassene Vertragsärzte und MVZ als auch Krankenhäuser können künftig schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen ambulant behandeln. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu regeln und die dort zu erbringenden Leistungen in Anlagen zu konkretisieren. Zurzeit liegen Konkretisierungen zu Anlage 1a) Onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumore und Tumore in der Bauchhöhle sowie zu Anlage 2a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose vor.
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