Der Berliner Impfbeirat ruft auf: Babys ab neun Monaten gegen Masern impfen!

Fehlende Impfungen schnellstmöglich nachholen!

Berlin erlebt den größten Masernausbruch der letzten Jahre, der endlich gestoppt werden muss. Ganz besonders sind Babys und Kleinkinder betroffen. Deshalb sollten sie so früh wie möglich gegen Masern geimpft werden. Auch wer ein Baby auf den Arm nimmt, muss gegen Masern geschützt sein!

Diese 10 Punkte sind dabei wichtig:

  1. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können mit schweren Komplikationen einhergehen und sogar tödlich verlaufen.
  2. Der wirksamste Schutz gegen Masern ist die Impfung. Sie ist sicher, gut verträglich und soll so früh wie möglich erfolgen.
  3. Kinder sollen zweimal und Erwachsene einmal gegen Masern geimpft werden. Dabei wird eine Kombinations-Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) verwendet, die bei Kindern zusätzlich einen Impfstoff gegen Windpocken enthalten kann (MMRV).
  4. Weil momentan viele Menschen an Masern erkranken, sollen Babys die erste Impfung bereits ab neun Monaten erhalten. Die zweite Impfung muss dann zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen.
  5. Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nicht wissen, ob sie ausreichend geimpft sind oder keinen Impfausweis haben, sollen eine MMR-Impfung erhalten. Eine Blutuntersuchung ist vor der Impfung nicht nötig.  
  6. Wann darf nicht geimpft werden?
    - In der Schwangerschaft
    - Bei akuter schwerer Erkrankung
    - Bei angeborenem oder erworbenem Immundefekt – Hier entscheidet der Arzt in jedem Einzelfall
  7. Wann darf nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt trotzdem geimpft werden?
    - Bei einfachen Infekten
    - Bei vielen chronischen Krankheiten – Gerade chronisch kranke Menschen profitieren von der Impfung!
    - Bei HIV-Infektion mit guter Immunlage ohne Erkrankungszeichen
    - Bei Medikamenteneinnahme
    - Nach möglichem Kontakt zu Masern-Kranken
    - Bei einer Hühnereiweiß-Allergie
  8. Nach der MMR-Impfung ist man nicht ansteckend für andere. Man kann Masern dann auch nicht mehr auf andere übertragen.
  9. Die Krankenkassen bezahlen die Impfung für alle nach 1970 Geborenen so wie immer. Alle Älteren müssen die Impfung beim Arzt erst einmal auf Rechnung bezahlen, bekommen das Geld  dann aber in der Regel von der Krankenkasse zurück.
  10. Alle Babys, die noch keinen Impfschutz haben, brauchen einen Schutzwall aus geimpften Menschen um sich herum. Deshalb fordern wir, dass alle gegen Masern geschützt sind!

Fragen können an die folgende Adresse gerichtet werden:

berliner.impfbeirat@sengs.berlin.de

 

Amtsblatt für Berlin, 65. Jahrgang, Nr. 15, Ausgegeben am 17.4.2015

Rundschreiben über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Pressesprecherin der Landesvertretung

Antje Harms

E-Mail: antje.harms@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 16
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19