Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs. Anders sieht es bei rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbrüchen - also bei ungewollten Schwangerschaften - aus. Die Kosten des eigentlichen Schwangerschaftsabbruchs und der Nachbehandlung hat die Patientin selbst zu tragen. Schwangere, deren individuelles Einkommen und kurzfristig verwendbares Vermögen definierte Grenzen nicht übersteigt, müssen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst tragen. Hierzu zählen u. a. Bezieherinnen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Sie erhalten sog. „Hilfe in besonderen Fällen“. Das Land Berlin übernimmt dann die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs.
Der Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, rechnet sogenannte Komplexpauschalen direkt mit der Krankenkasse der Patientin ab. Das Land Berlin wiederum erstattet den gesetzlichen Krankenkassen über die Zentrale Abrechnungsstelle (Bezirksamt Pankow) die entstandenen Kosten.
Die Komplexpauschalen, die bisher dem Arzt vergütet wurden, wurden auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) des Jahres 2007 berechnet. Nun wurden die Vergütungen und Anpassungen der letzten Jahre aus dem EBM in die Komplexpauschalen eingearbeitet. Rückwirkend zum 1.7.2013 erhalten Ärzte für bereits durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche einen entsprechenden Ausgleich.
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Krankenkassen konnte ein verwaltungsökonomisches Verfahren zur Rückabwicklung bereits abgerechneter Schwangerschaftsabbrüche gefunden werden. „Es ist wichtig und richtig, dass Vertragspartner gleiche Vergütung für gleiche Leistungen erhalten. Wir begrüßen, dass wir - zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - eine einvernehmliche und pragmatische Lösung für die Rückabwicklung dieser Fälle finden konnten“, so die Verhandlungsführerin der Krankenkassenverbände, Rebecca Zeljar (vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg).
Hinweis
Diese Presseinformation wurde von den Krankenkassenverbänden im Land Berlin herausgegeben:
- vdek – Landesvertretung Berlin/Brandenburg
- AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Berlin und Brandenburg
- BIG direkt gesund
- Knappschaft, Regionaldirektion Berlin
- SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Ansprechpartner:
- vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, Dorothee Binder-Pinkepank,
- Tel. 030/25 37 74 16
- AOK Nordost, Gabriele Rähse, Tel. 0800 265 080 22202
- BKK LV Mitte, Regionalvertretung Berlin-Brandenburg, Gerald Müller,
- Tel. 030 383907 34
- BIG direkt gesund, Bettina Kiwitt, Tel. 0231 5557 1016
- Knappschaft, Regionaldirektion Berlin, Carmen Herold-Lacroix, Tel. 030 613760103
- SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse
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