Die Ersatzkassen fördern die ambulante Hospizdienste in Berlin mit rund 2,1 Millionen Euro

Die Ersatzkassen erhöhen ihre jährlichen Zuschüsse für die ambulanten Hospizdienste in Berlin. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Fördervolumen 2016 um rund 600.000 Euro gestiegen. Insgesamt erhalten die ambulanten Hospizdienste in Berlin von den gesetzlichen Krankenkassen rund vier Millionen Euro.

Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, betont, dass „die Ersatzkassen damit Hauptfinanzier bei der Förderung der ambulanten Hospizdienste bleiben, denn ihr Anteil beträgt in diesem Jahr fast 53 Prozent am Gesamtförderbetrag“. Die finanzielle Förderung der 2.579 häuslichen Sterbebegleitungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Beitrag, um die ambulante Hospizversorgung in ganz Berlin sicher zu stellen.

Grundlage ist die neue Bundesrahmenvereinbarung für ambulante Hospizförderung, die am 14.3.2016 in Kraft getreten ist. Neu ist, dass neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt werden können. Die anspruchsvolle Arbeit und das hohe Maß an Engagement der 1.830 Ehrenamtlichen werden besonders honoriert.

In Berlin gibt es insgesamt 28 ambulante Hospizdienste, darunter vier Kinderhospizdienste, die sich um die palliativ-pflegerische Versorgung von unheilbar Kranken in deren letzten Lebensphase kümmern. Diese wertvolle und wichtige Arbeit ist nur dank der zahlreichen Ehrenamtlichen im ambulanten Hospizdienst möglich, die sterbenden Menschen in ihren letzten Lebenstagen ein selbstbestimmtes und würdiges Leben in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld ermöglichen, so Michael Domrös.

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

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