Berliner Kassen begrüßen Gerichtsentscheid zum Rettungsdienst: Nachzahlung in Millionenhöhe für Versichertengemeinschaft

Eine geringe Gebührenkorrektur im Berliner Rettungsdienst mit großer Wirkung: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 30. Juni dieses Jahres, die auch Auswirkungen auf weitere noch anhängige Verfahren hat, kann insgesamt zu einer Nachzahlung in Millionenhöhe für die Versichertengemeinschaft der Berliner Krankenkassen führen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Berliner Krankenkassen und –verbände begrüßt ausdrücklich, dass sich ein Gericht erstmals im Detail mit den Kalkulationsgrundlagen der Feuerwehr-Gebührenordnung auseinandergesetzt und Trans­parenz geschaffen hat. Nach dem Vorliegen der ausführlichen Urteilsbegründung werden die Kassen die Gespräche mit der Senatsverwaltung zur Umsetzung führen. Dies betrifft auch weitere Musterstreitverfahren, die derzeit ruhend gestellt sind. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, können die Krankenkassen die erwarteten Rückzahlungen in Millionenhöhe genau berechnen.

Die Berliner Krankenkassen haben Musterklagen angestrebt, weil sie die Gebührenkalkulation der bundesweit größten Berufsfeuerwehr für unwirtschaftlich und intransparent gehalten hatten. Insbesondere haben die Kassen gerügt, dass Fehlfahrten bisher nicht in die Einsatzgebühr mit eingerechnet wurden und so die Gebühr zu hoch ermittelt wurde. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt und auch in anderen Punkten Korrekturen an der Kalkulation vorgenommen.

Die Berliner Krankenkassen/-verbände fordern seit vielen Jahren eine transparente Gebührenkalkulation und stellen die einseitigen Gebührenfestsetzungen im Berliner Rettungsdienst in Frage. Die Krankenkassen werten es als Erfolg, dass das Gericht mit seiner Entscheidung Transparenz in der Gebührenkalkulation hergestellt hat. Sie fordern nun mit Blick auf die aktuelle Rettungsdienstgesetz-Novelle erneut, dass das Land Berlin die Notfallrettung bei der Berliner Feuerwehr wirtschaftlich gestaltet und den Kostenträgern bei der Durchführung der Notfallrettung und bei der Gebührenfestsetzung ein stärkeres Mitspracherecht im Gesetz einräumt. Mit dem OVG-Urteil fühlen sich die Krankenkassen bestärkt, im Sinne der Beitragszahler auch künftig Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei den Gebührenkalkulationen der Berliner Feuerwehr einzufordern und bei Bedarf überprüfen zu lassen.

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