Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gelebte Demokratie und muss weiter gestärkt werden – darin waren sich die Verwaltungsratsmitglieder der Ersatzkassen einig, die sich heute bei der Diskussionsveranstaltung der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) u. a. über die Themen Krankenhäuser, ärztliche Versorgung und Pflege informiert und ausgetauscht haben.
Die anwesenden ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern richteten ihren Blick bereits auf die Sozialwahlen im nächsten Jahr, die am 31.5. und 4.10.2017 stattfinden werden, und appellierten an die Versicherten, von ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Denn die Selbstverwaltung sorge für eine hochwertige medizinische Versorgung der Versicherten und achte gleichzeitig auf den effizienten Einsatz der Beitragsgelder.
„Die Sozialwahlen sind ein Kernelement der auf Subsidiarität basierenden Demokratie in Deutschland und ein prägender Bestandteil der Mitbestimmung der Versicherten. Die Selbstverwaltung ist ein Garant dafür, dass die Krankenkassen im Interesse ihrer Versicherten eine leistungsfähige und hochwertige Versorgung ebenso im Blick haben wie deren Bezahlbarkeit. Deshalb sollte die Selbstverwaltung gestärkt werden, etwa indem den Verwaltungsräten der Kassen die vollständige Autonomie bei der Gestaltung der Beitragssätze zurückgegeben wird, statt ihre Kompetenz weiter zu beschneiden, wie es die Pläne der Bundesregierung für ein sogenanntes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vorsehen, das in dieser Form nur die Aufsichtsrechte verschärfen würde“, so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, in seinem Grußwort.
Hintergrund:
Bei den Wahlen zur Sozialen Selbstverwaltung 2017 werden die Selbstverwaltungsorgane bei den Ersatzkassen mit Vertretern besetzt. Die Selbstverwaltung beschließt Haushalte und trifft grundsätzliche Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Organisation und Personal.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet sie z. B. über die Satzungsleistungen einer Kasse – das reicht von Bonusprogrammen über Wahltarife und Modellvorhaben bis hin zu besonderen Versorgungsformen. Dabei handeln die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber nicht als Repräsentanten politischer Parteien, sondern was hier zählt, ist die Nähe zu den Versicherten.
Weitere Informationen zur Sozialwahl 2017 und zur Sozialen Selbstverwaltung stehen auf www.soziale-selbstverwaltung.de zur Verfügung
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