In stationären Pflegeeinrichtungen sind bundesweit rund 60 Prozent der Bewohner nicht mehr in der Lage, selbst einen Zahnarzttermin wahrzunehmen. Deshalb behandeln Zahnärzte pflegebedürftige Menschen vor Ort und leiten das Pflegepersonal hinsichtlich einer guten Mundgesundheit an.
Seit April 2014 gehört die aufsuchende vertragszahnärztliche Betreuung in stationären Pflegeheimen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Vergütung dieser Leistungen ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Vertragszahnarzt und stationärer Pflegeeinrichtung. In Berlin haben bis Juli 2017 58 Zahnärzte Kooperationsverträge mit 144 stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. „Das ist eine gute Bilanz – sie stellt uns aber angesichts der rund 300 stationären Pflegeeinrichtungen noch nicht hinreichend zufrieden“, sagt Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Die zahnmedizinische Untersuchung vor Ort ist für die Pflegebedürftigen die Basis einer guten Mundgesundheit. Denn nur mit einem funktionierenden Gebiss sind Nahrungsaufnahme, Kommunikation und somit auch soziale Kontakte möglich. „Mit der aufsuchenden Betreuung der Zahnärzte kann die Mundgesundheit und die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen erhöht werden. Dieses Engagement weiter auszubauen, ist gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem zunehmenden Anstieg pflegebedürftiger Menschen wichtig“, so Domrös.
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