Vereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte gekippt:

Neuer Vorstand der KV Berlin setzt Vertrauen aufs Spiel

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat der vereinbarten neuen Wirtschaftlichkeitsprüfung für verordnete Leistungen auf der Zielgeraden eine Absage erteilt. Michael Domrös, Leiter des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) Berlin/Brandenburg: „Das ist eine nicht nachvollziehbare Kehrtwende, die das Vertrauen in den Verhandlungspartner belastet.“ Zwei Jahre lang hatte der vdek für die Gesetzliche Krankenversicherung zuvor mit der KV Berlin intensiv verhandelt, bis Ende 2017 schließlich ein Kompromiss vereinbart werden konnte. Dieser markierte auch nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass laut Gesetzgeber die neue regionale Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits seit dem 01.01.2017 hatte greifen sollen, einen  überfälligen Abschluss der Beratungen.

Doch die Vertreterversammlung der KV Berlin hat in ihrer letzten Sitzung 2017 die Verhandlungsergebnisse zur neuen Prüfvereinbarung sowie zur Arzneimittelvereinbarung 2018 als unzureichend abgelehnt, wie die KV Berlin dem vdek am 22.12.2017 mitteilte. vdek-Landeschef Domrös zeigt sich irritiert: „Im Frühjahr 2017 ist der neue Vorstand mit dem Ziel angetreten, verlorenen gegangenes Vertrauen in die KV Berlin wiederherzustellen. Diesem Anspruch ist sie mit ihrer Haltung zur neuen Prüfvereinbarung und zur Arzneimittelvereinbarung nicht gerecht geworden. Wir werden“, betonte er abschließend, „die neue – für uns überraschende – Position der KV Berlin zunächst intern bewerten, bevor wir den Gesprächsfaden wieder aufnehmen.“

Hintergrund:

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Vertragsärzte bei der Verordnung von Leistungen darauf achten müssen, dass diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Prüfmethode dieses Verordnungsverhalten wird über die Wirtschaftlichkeitsprüfung festgehalten, die zwischen der jeweiligen KV und dem Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen auf regionaler Ebene ausgestaltet wird. Das Verordnungsverhalten des einzelnen Arztes bei Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heilmitteln wird im Zusammenhang mit seiner Fachgruppe betrachtet, bei auffälligen Abweichungen wird geprüft. (vgl. § 106 SGB V)

Die Richtgrößen für den einzelnen Arzt einer Fach- oder Vergleichsgruppe werden aufgrund eines zwischen GKV und KV vorab vereinbarten Volumens ermittelt und ihm vorab mitgeteilt. Sie gibt ihm eine Orientierung über sein Verordnungsverhalten im laufenden Geschäft. Der Durchschnittswert der Fachgruppe lässt sich hingegen erst im Nachgang festlegen, wenn die Abrechnungsdaten für den jeweiligen Prüfzeitraum vorliegen und ausgewertet worden sind. Er richtet sich also nach den tatsächlich verursachten Kosten. Der einzelne Arzt erfährt bei diesem Verfahren mit Zeitverzögerung und im Nachhinein, ob er im Verhältnis zu seiner Fachgruppe wirtschaftlich verordnet hat oder nicht. Er hat im laufenden Geschäft keinen Orientierungswert.

Die Ersatzkassen in Berlin hatten in den Verhandlungen mit der KV Berlin mehrfach ihre Position bekräftigt, dass die bisherige Richtgrößenprüfung die bessere statistische Prüfmethode sei, da sie dem Vertragsarzt unterjährig besagten Orientierungswert liefere, an dem er sein Verordnungsverhalten ausrichten könne. Dementsprechend hätte der vdek die Beibehaltung einer Richtgrößenprüfung, wie sie bis dato etabliert ist, favorisiert. Bei der Durchschnittswerteprüfung, hatte der vdek zu bedenken gegeben, verordne der Arzt hingegen komplett „ins Blaue“ hinein. Eine solche Prüfung nach Durchschnittswerten hatte die KV Berlin jedoch gefordert. Die getroffene Vereinbarung, die nun kurz vor den Weihnachtsfeiertagen von der KV Berlin abgesagt worden ist, war diesem Wunsch im Ergebnis nachgekommen.

Kontakt

N.N.

E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19