Am 6. Dezember 2018 einigten sich auf Bundesebene Vertreter der Krankenkassen und der Krankenhäuser auf eine gemeinsame Empfehlung. Danach sollen von Klagen, die insbesondere durch eine aktuelle Gesetzesänderung veranlasst und zur Fristwahrung vorsorglich erhoben wurden, abgesehen werden. Die Ersatzkassen hatten die gesetzlichen Änderungen des PpSG (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz) bereits antizipiert, d.h. die wahrscheinlichen Änderungen im Prozedurenschlüssel bereits berücksichtigt und nur in wenigen Fällen und bei wenigen Krankenhäusern Klage erhoben.
Statement
Hierzu erklärt Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Niemandem ist geholfen, wenn die Krankenhäuser durch eine Vielzahl von Klagen ausgebremst werden. Viel wichtiger ist es, weiterhin partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und lösungsorientiert nach vorn zu sehen. Die auf Bundesebene getroffene Empfehlung ist deshalb ein akzeptabler Kompromiss, den die Ersatzkassen in Berlin und Brandenburg mittragen.“
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