Der von der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung vorgelegte Krankenhausplan für die Jahre 2010 bis 2015 wird von den Krankenkassenverbänden als unwirtschaftlich und nicht bedarfsgerecht bewertet. Das Ziel, mit strukturellen Anpassungen einen sinnvollen Umbau der Krankenhauslandschaft in Berlin zu erreichen, wird nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin (ARGE) und der PKV verfehlt. So sollen drei neue Krankenhäuser und mehr als 900 zusätzliche Betten in den Krankenhausplan 2010 aufgenommen werden. Bereits jetzt kommen die Berliner Krankenhäuser lediglich auf eine Bettenauslastung von rund 82 Prozent.
Würde die vorgelegte Krankenhausplanung entsprechend umgesetzt, kämen auf die regionalen Krankenkassen Mehrkosten von bis zu 250 Mio. Euro jährlich zu. Dies wäre jedoch keineswegs einer qualitativ besseren Patientenversorgung in der Stadt geschuldet, sondern einer Planung, die sich weder am tatsächlichen Bedarf orientiert, noch die Möglichkeiten einer besseren Vernetzung der ambulanten und stationären bzw. länder-übergreifenden Sektoren nutzt. Das von der Senatsverwaltung angestrebte Einvernehmen der Beteiligten zum Krankenhausplan 2010 konnte daher nicht hergestellt werden.
Der Plan sieht beispielsweise eine höhere Flexibilisierung der Betten von derzeit 10 auf 15 Prozent vor. Aktuell haben Krankenhäuser die Möglichkeit, 10 Prozent des gesamten Bettenkontingentes innerhalb der Fachabteilungen unabhängig vom tatsächlichen Bedarf auf eine andere Fachabteilung umzuwidmen. Kliniken nutzen dies in der Regel eher zur Gewinn als zur Versorgungsoptimierung. Dies kann die Solidargemeinschaft der Krankenkassen bis zu einem dreistelligen Millionenbetrag belasten. Nicht nachvollziehbar ist, dass die in Berlin überdurchschnittlich hohe Qualität in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen nicht erhalten bleiben soll. Stattdessen ist eine Rückkehr zu den niedrigeren bundesweiten Mindeststandards geplant. Auch trägt es nicht zur besseren Versorgungsqualität bei, wenn Krankenhäuser weiterhin über ein breites Spektrum an identischen Fachrichtungen verfügen.
Kliniken sollten noch stärker miteinander kooperieren, etwa im Südwesten Berlins, wo es nicht zu der erwarteten Bettenreduzierung bei Charité/ Vivantes kommt, sondern im Gegenteil zu einer Bettenaufstockung. Statt den Weg der Leistungskonzentration und Umwidmung des bestehenden Bettenkontingentes konsequent fortzuführen, setzt die Senatsgesundheitsverwaltung vor allem auf Bettenerhöhung (20.282 auf 21.189 ausgehend vom letzten Plan).
Zu einer zukunftsorientierten Krankenhausplanung gehört laut ARGE und PKV auch, Komplementärangebote wie zum Beispiel den ambulanten Bereich mit niedergelassenen Ärzten zu berücksichtigen. Obwohl gerade dieser Sektor enorme Wachstumsraten aufweist und durch ihn eine starke Kompensation stationärer Fälle zu erwarten ist, spielt er für die Senatsgesundheitsverwaltung bei der Krankenhausplanung fast keine Rolle. Als sinnvoll bewertet die ARGE, dass die Senatsverwaltung die demografische Entwicklung der Bevölkerung berücksichtigen will.
Allerdings ist der demografiebedingte Anstieg der Betten aus der Sicht der Krankenkassenverbände mit dem bestehenden und nicht ausgelasteten Bettenkontingent sowie mit der möglichen Flexibilisierung innerhalb der Krankenhäuser zu bewältigen. Nach Ansicht der Krankenkassenverbände wird die Krankenhausfinanzierung in Berlin durch ein weiteres Problem verschärft. Zwar sollen sich gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz Länder und Krankenkassen die Finanzierung der Krankenhäuser teilen, indem Krankenkassen die Behandlungskosten und die Länder die Investitionskosten für Gebäude, Inventar, Renovierungen etc. finanzieren. Doch für den in Berlin anfallenden Investitionsbedarf stellt der Berliner Senat schon über Jahre nicht ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, mit der Folge eines hohen Investitionsstaus und steigenden, von den Krankenkassen zu tragenden Kosten für Instandhaltung aufgrund fehlender Investitionen.
Auch die aktuell geplanten Maßnahmen im Krankenhausplan sind nach Ansicht der Kostenträger nicht ausreichend investiv hinterlegt. Hier ist das Land Berlin dringend gefordert, seiner Verantwortung gerecht zu werden und letztendlich nicht die Betragszahler, also die Versicherten und die Arbeitgeber im Land Berlin, zusätzlich zu belasten.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Berlin
AOK Berlin-Brandenburg – Die Gesundheitskasse
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Berlin
BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Berlin-Brandenburg
BIG direkt gesund
IKK Brandenburg und Berlin
Knappschaft, Regionaldirektion Berlin
LKK- Landesverband Berlin
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)
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