Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben sich auf dem Verhandlungswege auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2010 geeinigt. Der neue LBFW beläuft sich auf 2.927,50 Euro. Das aktuelle Verhandlungsergebnis berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die steigenden Leistungsentwicklungen in den Krankenhäusern sowie den Schweregrad der verschiedenen Krankheitsbilder. Mit der Vereinbarung ist der Startschuss für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen gegeben. Damit zeigt die Selbstverwaltung ein weiteres Mal ihre Handlungsfähigkeit, auch unter schwierigen Rahmenbedingungen eine ausgewogene Kompromisslösung zu finden.
Mit dem neuen LBFW wird weiterhin die medizinische sowie pflegerische Versorgung der Versicherten in der Hauptstadt auf hohem Niveau gewährleistet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz muss den LBFW noch genehmigen.
Der jeweilige Basisfallwert wird grundsätzlich jährlich neu auf Landesebene festgelegt. Er bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt somit die Höhe des Krankenhausbudgets.
Grundsätzlich sollen sich gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz Länder und Krankenkassen die Finanzierung der Krankenhäuser teilen, indem Krankenkassen die Behandlungskosten und die Länder die Investitionskosten u. a. für Gebäude, Inventar wie Medizingroßgeräte und Sanierungen finanzieren. Doch für den in Berlin anfallenden Investitionsbedarf der Krankenhäuser stellt der Berliner Senat schon über Jahre keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung. Folge sind ein hoher Investitionsstau und steigende Kosten für Instandhaltung aufgrund fehlender Investitionen. Hier ist das Land Berlin dringend gefordert, seiner Verantwortung gerecht zu werden.
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Krankenkassenverbände im Land Berlin
Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. – Büro Berlin
Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG)
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