Die Vorwürfe des SAPV Netzwerkes Pflege Berlin gegenüber den Krankenkassen in Zusammenhang mit der Situation in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind in keiner Weise nachvollziehbar. Es dürfte bundesweit einmalig sein, Verhandlungen nicht am Verhandlungstisch zu führen, sondern Forderungen an „Nichtvertragspartner“ (Vorstände anderer Kassen in anderen Ländern) zu stellen sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) um Mitwirkung zu bitten. Es scheint den Absendern unter anderem entgangen zu sein, dass die originären Aufgaben des G-BA andere sind.
Einige der bisherigen Verhandlungsführer des SAPV Netzwerk schaden durch ihr äußerst unsachliches, ja unfaires Verhalten letztlich den Menschen, für die sie sich einsetzen wollen: Mit dem bestehenden Rahmenvertrag wird das Ziel verfolgt, den Versicherten ein flächendeckendes Versorgungsangebot zur Verfügung zu stellen, das ihnen ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung – in der Häuslichkeit bzw. im Pflegeheim oder Hospiz - die letzten Lebenstage bis zum Tod weitgehend selbst bestimmt und umfassend versorgt zu verbringen. Dies zu ermöglichen sollte das Ziel aller an der Versorgung Beteiligten bleiben.
Die Vergütung für die in die SAPV einbezogenen Pflegedienste* wurde im Rahmen einer ersten Evaluation des seit 01.07.2010 gültigen Vertrages thematisiert. Für den ärztlichen Bereich wurde bereits einvernehmlich eine frühestmögliche Bewertung zum Herbst 2011 festgelegt. In Gesprächen der Berliner Krankenkassenverbände mit Home Care Berlin e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wurden bereits gute Ergebnisse erzielt. So wurde eine Übereinkunft erzielt, die Vergütung der von angestellten Assistenten erbrachten SAPV-Leistungen um Hausbesuchsleistungen und Wegepauschalen zu erhöhen. Entsprechenden Vergütungsregelungen bzw. ihre konkrete Ausgestaltung sind in der abschließenden Klärung. Die Systematik der SAPV als Komplexleistung aus ärztlichen und pflegerischen Anteilen gebietet, dass grundsätzlich eine analoge rückschauende Betrachtung zur SAPV Pflege vorhanden sein sollte. Trotzdem wurde Gesprächsbereitschaft zur Vergütung der SAPV Pflege signalisiert. Im Mittelpunkt der - auf Kassenseite als sehr konstruktiv empfundenen und so auch gewürdigten - Evaluation standen zunächst inhaltliche Themen zum Verordnungs- und Leistungsmanagement sowie zur Hilfsmittelversorgung.
Ein Vergütungsangebot wurde am 8. Juni schriftlich unterbreitet, ursprünglich geplant war Ende Mai. Deshalb wurde vom SAPV Netzwerk den hiesigen Kassenvertretern „Wortbruch und Verzögerungstaktik“ in einer bundesweiten, unsachlichen und nicht substantiierten, „Informationskampagne“ vorgeworfen. Zu einer zeitlichen Verzögerung kommt es, weil das SAPV Netzwerk immer weitere Themen „aufmacht“. Aber nach Auffassung der Krankenkassenverbände besteht insbesondere kein Grund, das gesamte Vertragswerk zu prüfen, da der aktuelle Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2012 einvernehmlich abgeschlossen wurde. Auch war die geforderte Lösung für so genannte Anlaufverluste bislang kein Thema. Vor diesem Hintergrund musste die Fachebene der Beteiligten Kassen bzw. deren Verbände in Berlin ein grob gestörtes Vertrauensverhältnis feststellen. Das Vertragsangebot wurde daher nur noch schriftlich unterbreitet. Die Krankenkassen sind enttäuscht, dass die bis vor wenigen Wochen gute Zusammenarbeit mit den SAPV-Vertretern – wohl aufgrund veränderter Strukturen in deren Verband – so abrupt ins Gegenteil kippte.
Im Vergütungsangebot wurde dem Netzwerk SAPV als übergeordneten Vertreter der involvierten Pflegedienste eine höhere Kostenpauschale angeboten, beispielsweise die Erhöhung der Wochenpauschale von 180 auf 230 Euro und eine Verdopplung der Einheiten für die pflegefachliche Beratung und Aufnahme. Die Vertreter des SAPV Netzwerkes wurden gebeten bis 23.06.2011 die Vorschläge der Kassen zu prüfen. Das SAPV Netzwerk startete jedoch ohne weitere Begründung erneut eine im Vertragsgeschäft unübliche bundesweite „Informationskampagne“ und stellte Ultimaten. Vor diesem Hintergrund ist die Ernsthaftigkeit der bisherigen Gesprächspartner des Netzwerkes, eine einvernehmliche Lösung zu bewirken, sehr zu bezweifeln.
Die Krankenkassen betonen, dass die Verhandlungen auf schriftlichem Wege oder mit anderen konstruktiven Gesprächspartnern möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden sollen – und zwar auf sachlicher und nicht bis ins Diffamierende gehenden Ebene.
* Bei der SAPV handelt es sich um eine ärztliche und pflegerische Leistung, welche die bestehenden Versorgungsangebote ergänzt und bei Bedarf rund um die Uhr zu erbringen ist. Daher nehmen die spezialisierten Palliativärzte im Vertrag auch eine zentrale Rolle ein. Diese ist nach gesetzgeberischer Begründung ärztlich ausgerichtet. Die als spezialisierte SAPV Leistungserbringer Pflege anerkannten Pflegedienste sind über Kooperationsverträge mit den spezialisierten Palliativärzten in die Versorgung einbezogen und von daher fester Bestandteil eines interdisziplinären Versorgungskonzeptes. Aktuell sind 23 Pflegedienste gemäß der Anforderungen des Rahmenvertrages in die SAPV Versorgung einbezogen. Der Rahmenvertrag ist in Berlin seit Juli 2010 in Kraft. Die seit Jahren in Berlin bewährten Versorgungsstrukturen der Home Care Versorgung für onkologische und AIDS-Patienten wurden in den SAPV Rahmenvertrag überführt und auf andere Krankheitsbilder entsprechend der Vorgaben des G-BA erweitert.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: den Krankenkassenverbänden in Berlin.
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