Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Berlin trägt dazu bei, dass sterbenskranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung – in der Häuslichkeit bzw. im Pflegeheim oder im Hospiz – die letzten Lebenstage weitgehend selbst bestimmt und umfassend versorgt verbringen können. Die Berliner Krankenkassen und deren Verbände haben nun im Sinne der Versicherten den 2010 geschlossenen SAPV-Rahmenvertrag aktualisiert und die Entgelte für die durch das SAPV-Netzwerk Pflege Berlin repräsentierten Pflegedienste rückwirkend zum 1. Juli 2011 angehoben. So wird sich das Entgelt für die pflegefachliche Beratung und Aufnahme der Patienten und ihrer Angehörigen zur palliativpflegerischen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod mehr als verdoppeln.
Zudem wird die bisherige Wochenpauschale für die spezialisierte Palliativpflege in Zeiteinheiten je angefangene 45 Minuten umstrukturiert. Auch dadurch werden die an der SAPV beteiligten Pflegedienste höhere Vergütungen erzielen, die sich aus Sicht der Krankenkassen zugleich an der Patientenversorgung orientieren und damit leistungsgerechter sind. Das mit dem SAPV- Netzwerk erreichte Ergebnis bedarf noch der Zustimmung der Vertragspartner KV Berlin und Home Care Berlin e.V.. Die Gespräche mit dem SAPV-Netzwerk wurden bereits durch Vertreter des Home Care Berlin e.V. begleitet.
Bei der SAPV handelt es sich um eine ärztliche und pflegerische Leistung, welche die bestehenden Versorgungsangebote bei Bedarf rund um die Uhr ergänzt. Daher nehmen die spezialisierten Palliativärzte im Vertrag auch eine zentrale Rolle ein. Die als spezialisierte SAPV-Leistungserbringer Pflege anerkannten Pflegedienste sind über Kooperationsverträge mit den spezialisierten Palliativärzten in die Versorgung einbezogen und von daher fester Bestandteil eines interdisziplinären Versorgungskonzeptes. Aktuell sind in Berlin 23 Pflegedienste gemäß der Anforderungen des seit Juli 2010 geltenden Rahmenvertrages in die SAPV-Versorgung einbezogen. Die seit Jahren in Berlin bewährten Versorgungsstrukturen der Home Care Versorgung für onkologische und AIDS-Patienten waren in diesen SAPV-Rahmenvertrag überführt und auf andere Krankheitsbilder entsprechend der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) erweitert worden.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin
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