Angebot an Berliner Senat: Krankenkassen wollen bürgerfreundliche und unbürokratische Abrechnung von Feuerwehreinsätzen fortsetzen

Seit Jahren fordern die Berliner Krankenkassen und Krankenkassenverbände von der Feuerwehr in der Hauptstadt eine transparente und sachgerechte Kalkulation der Gebühren. Dem ist die Feuerwehr bisher jedoch nicht nachgekommen. Daraus resultierende langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen stellen jetzt das bürgerfreundliche und unbürokratische Abrechnungsverfahren bei Notfalleinsätzen der Feuerwehr in Frage.

Wöchentlich fährt die Berliner Feuerwehr über 3500 Notfalleinsätze. Pro Fahrt im Rettungswagen stellt sie dabei 281,43 Euro in Rechnung. Diese Abrechnung lief bisher direkt über die Krankenkassen. So mussten die gesetzlich Versicherten nicht selbst in die finanzielle Vorleistung treten und der Feuerwehr wurde dadurch ein aufwändiges Gebühreneinzugs- und Mahnverfahren erspart.

Die gesetzlichen Krankenkassen und -verbände haben deshalb in einem gemeinsamen Schreiben am 22. Juni Innensenator Frank Henkel nochmals ein Gesprächsangebot unterbreitet und an ihn appelliert, dieses Abrechnungsprozedere, das übrigens bundesweit so praktiziert wird, auch in Berlin beizubehalten. Dies kann allerdings nur damit verbunden sein, dass den Krankenkassen Prüf- und Beanstandungsrechte zustehen, wie sie ansonsten auch jedem Gebührenschuldner zukommen. Durch die direkte Abrechnung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern würden bei den Betroffenen unnötige Sorgen und Ängste erzeugt werden, machen die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin im Schreiben an den Innensenator deutlich.

Im Sinne eines bürokratiearmen Vorgehens bieten die gesetzlichen Krankenkassen dem Berliner Senat nachdrücklich an, das Abrechnungsprozedere weiterhin bürgerfreundlich durchzuführen. Schließlich müssten die gesetzlich Versicherten bundesweit nicht selbst in finanzielle Vorleistung gehen. Mehrere Angebote an die Senats-innenverwaltung, im Sinne der Notfallpatienten eine schnelle Übergangsregelung bis zur endgültigen Klärung der unterschiedlichen Auffassungen zur Prüfung der Gebührenhöhe zu schaffen, blieben bisher unbeachtet.

Die Senatsinnenverwaltung hat jedoch bereits mehrfach angekündigt, dass ab 1. Juli die Gebühren für Rettungseinsätze direkt von der Berliner Feuerwehr bei den Versicherten eingefordert werden sollen, falls die Krankenkassen nicht auf ihr Prüf- und Beanstandungsrecht bezüglich der Gebührenhöhe verzichten wollen. Die Versicherten wären gezwungen, die Rechnung im ersten Schritt zu begleichen und im zweiten Schritt sich von ihren jeweiligen Krankenkassen erstatten zu lassen.

Die Berliner Krankenkassen und Krankenkassenverbände betonen: Es ist das Recht eines jeden Bürgers, Gebühren auf deren Recht- und Verhältnismäßigkeit prüfen zu können. Demnach sind Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Solidargemeinschaft der Versicherten und Beitragszahler zu einer Prüfung auch auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verpflichtet, um den wirtschaftlichen Einsatz der von ihnen verwalteten Beitragsgelder zu gewährleisten. Die Kassen sind nicht bereit, intransparente, nicht sachgerechte Gebührenfestsetzungen zu akzeptieren. Hier muss klar getrennt werden zwischen einem bürgerfreundlichen Abrechnungsverfahren auf der einen Seite und der davon unabhängigen Frage der Überprüfungsmöglichkeit von Gebührenfestsetzungen ohne nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage.

 


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