Seit 01.07.2010 wird spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Land Berlin auf vertraglicher Grundlage, nunmehr durch 90 spezialisierte Palliativmediziner und 29 spezialisierte Pflegedienste, in der Häuslichkeit der Patienten, in Pflegeheimen und Hospizen geleistet. Damit sichern die Krankenkassen und Krankenkassenverbände eine wohnortnahe Betreuung sterbenskranker Menschen in ganz Berlin. Für die weitere vertragliche Entwicklung führen die Berliner Krankenkassen und Krankenkassenverbände auch Gespräche mit dem Verein „Berliner Aktionsbündnis Ambulante Palliativpflege“ (BAAP e.V.). Der BAAP e. V., der nach eigenen Angaben ambulante Pflegedienste vertritt, möchte neuer Partner des in 2010 geschlossenen SAPV Rahmenvertrages werden. In den Gesprächen sollen Eckpunkte für eine Zusammenarbeit sowie die Voraussetzungen und Anforderungen für eine Beteiligung am Vertrag beraten werden. Auch für die Pflegedienste des BAAP würden dann die Kriterien des SAPV Rahmenvertrages gelten. Eine vertragliche Einbeziehung des BAAP e.V. bedarf noch der Zustimmung der weiteren Vertragspartner KV Berlin und Home Care Berlin e.V..
Die SAPV ermöglicht sterbenskranken Menschen, ihre letzten Lebenstage weitgehend selbst zu bestimmen und umfassend versorgt in ihrer vertrauten Umgebung verbringen zu können.
Bei der SAPV handelt es sich um eine ärztliche und pflegerische Komplexleistung, welche die bestehenden Versorgungsangebote, bei Bedarf rund um die Uhr, ergänzt. Daher nehmen die spezialisierten Palliativärzte im Berliner SAPV Rahmenvertrag auch eine zentrale Rolle ein. Die als spezialisierte SAPV - Leistungserbringer anerkannten Pflegedienste sind über Kooperationsverträge mit den spezialisierten Palliativärzten in die Versorgung einbezogen und von daher fester Bestandteil eines interdisziplinären Versorgungskonzeptes. Die seit Jahren in Berlin bewährten Versorgungsstrukturen der Home Care Versorgung für onkologische und AIDS-Patienten wurden in diesen SAPV-Rahmenvertrag überführt und auf andere Krankheitsbilder entsprechend der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) ausgeweitet.
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