Die Berliner Krankenkassenverbände und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben sich nach erfolgreicher und konstruktiver Verhandlung auf einen Honorarvertrag für 2013 geeinigt. In ihrer Sitzung am 13. Dezember 2012 hat die Vertreterversammlung der KV Berlin als oberstes Gremium dem Honorarvertrag zugestimmt. Damit schließt Berlin als erstes Bundesland die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf regionaler Ebene ab. Vorgesehen ist darin eine Steigerung des Honorars um circa 33,5 Mio. Euro im kommenden Jahr. Das entspricht etwa 3,5 Prozent. Ein Ergebnis, mit dem die Berliner Krankenkassenverbände und KV Berlin im Sinne der Patienten und der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zufrieden sind.
Für die Krankenkassen und Krankenkassenverbände erklärt Gabriela Leyh, Leitern des vdek Berlin/Brandenburg: „Die Vertragspartner KV Berlin und Krankenkassenverbände hatten sich bereits im Oktober zu einem ersten Austausch über mögliche Auswirkungen der Beschlüsse der Bundesebene getroffen. Schon zu diesem Zeitpunkt bestand übereinstimmend das Ziel, einen für beide Seiten vernünftigen und ausgewogenen Kompromiss zu finden. Diesem Anspruch ist die Berliner Selbstverwaltung in dem so wichtigen vertragsärztlichen Bereich in zwei sehr konstruktiven und ergebnisorientierten Verhandlungen wieder gerecht geworden.“
Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorsitzender der KV Berlin, begrüßte die Einigung ebenfalls und betonte: „Der Erfolg der Verhandlung ist auch ein Erfolg der ärztlichen Selbstverwaltung. Wir haben mit dem Vertrag eine Stabilität der ambulanten Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten in Berlin sicherstellen können. “
Die Eckpunkte des Vertrags sehen eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes auf 3,5363 Cent vor, außerdem die Herausnahme der Psychotherapie, einen Anteil an der Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung entsprechend den Bundesvorgaben, 6 Mio. Euro für besonders förderungswürdige Leistungen, Erhöhung der Wegegebühren um 2,03 Prozent für Hausbesuche und eine Neukalkulation des Versorgungsbedarfs.
Der Honorarvertrag auf Landesebene schließt sich an die im Oktober 2012 auf Bundesebene zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Honorar-Vereinbarung an.
Kontakt
Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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