Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstehen den Ersatzkassen Jahr für Jahr finanzielle Schäden. Deshalb gehen die Ersatzkassen in Berlin und Brandenburg gegen Abrechnungsmanipulationen und Fehlverhalten zu Lasten der Versichertengemeinschaft im Gesundheitswesen vor – auch im vergangenen Jahr erfolgreich.
„Die meisten Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen korrekt ab. Darum ist es um so wichtiger“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, „gegen einzelne „schwarze Schafe“, die sich zu Unrecht auf Kosten der Beitragszahler bereichern und/oder sich unkorrekt verhalten, weiter scharf vorzugehen.“
Die gemeinsame „Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der Ersatzkassen in Berlin und Brandenburg“, die sich mit der Überprüfung auffälliger Leistungserbringer befasst, konnte im zurückliegenden Abrechnungszeitraum von Oktober 2010 bis Dezember 2011 zu Unrecht abgerechnete Leistungen in erheblichem Ausmaß ermitteln und Schadensersatzforderungen in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro zu Gunsten der Versichertengemeinschaft feststellen.
Dies betrifft vorrangig den Bereich Heil- und Hilfsmittelerbringer, aber auch bei Pflegediensten, Apotheken und Krankenhäusern und wurden Verstöße nachgewiesen.
„Bestätigt sich der Verdacht einer Abrechnungsmanipulation, dann fordern wir die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein, der der Versichertengemeinschaft und damit den Beitragszahlern entstanden ist. Zusätzlich erfolgt eine Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft“, so Binder-Pinkepank weiter. Aber nicht jeder Verdacht bestätigt sich und führt am Ende zu einer Strafanzeige.
Auf das Konto der Ersatzkassen flossen von den festgestellten 2,5 Millionen Euro bis Dezember 2011 1,9 Millionen Euro in Form von Rückzahlungen und Verrechnungen zurück. Die Durchsetzung dieser berechtigten Forderungen gestaltet sich oft schwierig und langwierig, weil z. B. Leistungserbringer in die Insolvenz gehen oder in langjährigen Verfahren die Rückzahlungen verzögern oder versuchen, sie abzuwenden.
„Daher ist es aus unserer Sicht bereits ein Erfolg“, resümiert die Sprecherin, „dass von den 210 Fällen (einschließlich „Altfällen“) im Betrachtungsjahr 75 mit konkreten Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden konnten. Bei 36 Fällen hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt und 99 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung. Die Anzahl der Fälle gegenüber dem Vorjahr nahm insgesamt zu und damit auch die Anzahl derer, die mit konkreten Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten.“
Verbesserungsbedürftig ist aus Sicht des Verbandes die interne Struktur der Staatsanwaltschaften bezogen auf eine differenzierte Spezialisierung. Weder in Berlin noch in Brandenburg gibt es sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Gesundheitsbereich, mit denen die Krankenkassen effektiver zusammenarbeiten könnten. Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen fällt hier bisher in den großen Bereich „Allgemeine Wirtschaftskriminalität“. Erfahrungen anderer Länder zeigen aber genau den Vorteil von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, da fachlich gut geschulte Mitarbeiter in dieser oft hochkomplexen Materie wesentlich effektiver dazu beitragen können, eine höhere Aufklärungs- und damit Trefferquote zu erreichen, die wiederum perspektivisch zu einer abschreckenden Wirkung für mögliche „schwarze Schafe“ und damit zur Eindämmung der Manipulationen führt.
Abrechnungsmanipulation ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten, da die zu Unrecht erfolgten Zahlungen an anderer Stelle fehlen. Zur Meldung von Abrechnungsmanipulationen wurde bei den Ersatzkassen die zentrale Mailadresse manipulationsabwehr@vdek.com eingerichtet, die alle Meldungen selbstverständlich vertraulich entgegen nimmt.
Kontakt
Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Tel.: 0 30 / 25 37 74 - 16
E-Mail: dorothee.binder-pinkepank@vdek.com