Ersatzkassenförderbetrag für Selbsthilfe auf rund 400.000 Euro gestiegen

Damit zahlen Ersatzkassen ca. 51 Prozent der durch die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 775.677 Euro

Die Ersatzkassen in Berlin unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe in Berlin. Auch in diesem Jahr bekräftigen sie mit ihrer finanziellen Förderung den Status der 30 Selbsthilfelandesorganisationen, 17 Selbsthilfekontaktstellen und 330 Selbsthilfegruppen als wichtige Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem.

„Die Fördersumme ist 2012 erneut gestiegen“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes vdek. „Wir erkennen damit die wichtige Arbeit Betroffener und ihrer Angehörigen an, die sich inzwischen einen festen Platz in der Gesellschaft erarbeitet haben.

Die Ersatzkassen stellen mit 400.263,13 Euro den größten Anteil der Finanzmittel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 775.677 Euro zur Verfügung. Aus diesen zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln entfallen auf die Berliner Selbsthilfegruppen etwa 239.000 Euro, auf die Landesorganisationen ca. 279.000 Euro und auf die Kontaktstellen rund 257.500.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Kassen ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Das Antragsverfahren ist transparent. Vertreter der Selbsthilfeinstitutionen aller Förderebenen sind in die Fragen der Förderfähigkeit und Mittelvergabe einbezogen.

Selbsthilfeförderung ist und bleibt aber eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch alle anderen Sozialversicherungsträger, die Private Krankenversicherung und die öffentliche Hand beteiligen müssen. Nur dann ist – oft ehrenamtliches  -Engagement zum Wohle der Gesellschaft dauerhaft möglich.

 


Kontakt

Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Tel.: 0 30 / 25 37 74 - 16
E-Mail: dorothee.binder-pinkepank@vdek.com