Die Ersatzkassen und ihre Pflegekassen bekämpfen seit vielen Jahren auch in Berlin Abrechnungsbetrug in der Kranken- und Pflegeversicherung in allen Leistungsbereichen. Dies gilt auch für den Bereich Pflege.
Bereits heute arbeiten die Kassen dabei mit Staatsanwaltschaft und in begründeten Einzelfällen mit den Berliner Bezirksämtern als zuständigen Sozialhilfeträgern zusammen, um systematischen Betrug aufzudecken.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat inzwischen auch erkannt, dass auf diesem Gebiet eine Zusammenarbeit mehrerer Partner sinnvoll ist und will nunmehr mit ca. 20 Partnern eine Kooperationsvereinbarung schließen. Mit Bedauern nehmen die Ersatzkassen zur Kenntnis, dass es sich hierbei um ein Diktat der Senatsverwaltung handelt und Änderungswünsche zur Konkretisierung der Ausgestaltung der Kooperation offenbar nicht gemeinsam konsentiert werden sollen, zumal das für eine derartige Kooperation erforderliche Gesetz bisher nicht in Kraft gesetzt ist.
Die Ersatzkassen stehen einer Kooperationsvereinbarung absolut aufgeschlossen gegenüber, erwarten aber, dass ihr Wissen und ihre Erfahrung auf diesem Gebiet Berücksichtigung finden. Die Pflegebranche insgesamt darf auf Grund eines Fehlverhaltens Einzelner keinesfalls unter Generalverdacht gestellt werden. Vielmehr ist uns wichtig, die sog. „Schwarzen Schafe“ in der Branche aufzuspüren, um die (vorwiegend ambulant betreuten) Pflegebedürftigen zu schützen. Genauso wichtig ist uns aber auch, die seriös arbeitenden ambulanten Pflegedienste mit hoch engagiert und motiviert arbeitenden Pflegekräften anzuerkennen. Dieses Thema bedarf einer ganz besonderen Sensibilität zwischen allen beteiligten Partnern, die aber bereits in der ersten Phase einer notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit seitens der Senatsverwaltung gegenüber den Ersatzkassen und deren Pflegekassen bedauerlicher Weise nicht erkennbar ist.
Im Sinne einer langfristig tragbaren intensiven Zusammenarbeit appellieren die Ersatzkassen an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die grundsätzlich von allen angestrebte und befürwortete Kooperationsvereinbarung auch einvernehmlich zu beschließen. Für diesen Prozess stehen neben anderen Krankenkassen und –verbänden auch die Ersatzkassen zur Verfügung.
Für eine vorgesehene Unterschriftsleistung am kommenden Montag unter ein Diktat der Senatsverwaltung steht die Ersatzkassengemeinschaft nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls bestehender Erfolgs- oder Zeitdruck darf nicht zu einer oberflächlichen Betrachtung zu Lasten von Beteiligten und Betroffenen werden. Hier befinden sich die Ersatzkassen auch im Konsens mit fast allen anderen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Kontakt
Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Tel.: 0 30 / 25 37 74 - 16
E-Mail: dorothee.binder-pinkepank@vdek.com