Die KV Berlin hat im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden und den Krankenkassen in Berlin auf Basis der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie einen Bedarfsplan beschlossen. Im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Berlin am 6. Februar 2013 hat eine gemeinsame Verständigung zum Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung in der Hauptstadt stattgefunden. Der Bedarfsplan gilt - mit einer Übergangsfrist bis zur Jahresmitte - ab 2013 und vorbehaltlich der zweimonatigen Beanstandungsfrist der Aufsicht. Bleibt also alles beim Alten bei der Verteilung und Zulassung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in der Stadt? Nein, sagen die Verhandlungspartner. Denn:
"Die Vorgaben der Bundesebene sehen Neuerungen vor, die auch für Berlin neue Verhältniszahlen ergeben: Das ärztliche Leistungsangebot wird stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert. Auch der Demografiefaktor, also die Alterskomponente, spielt jetzt eine Rolle. Einerseits ist Berlin als ein Planungsbezirk statistisch betrachtet zwar nicht unterversorgt. Andererseits gibt es auch in unserer Region schlechter versorgte Gebiete. Hier können wir nun dank des Bedarfsplans die Versorgung besser steuern. Das betrifft beispielsweise die Verlegung von Arztsitzen von einem in den anderen Berliner Bezirk", stellte Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin und selbst niedergelassener Augenarzt, die neuen Möglichkeiten vor.
Auch für die Patienten bieten sich durch den Bedarfsplan für Berlin bessere Bedingungen, wie Gabriela Leyh für die Krankenkassenverbände in Berlin feststellte: "Die Umsetzung der neuen Verhältniszahlen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Demografie in Berlin spiegelt die Versorgungsstruktur in Berlin wieder. Wir haben damit in Berlin schnellstmöglich Planungssicherheit für die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten hergestellt. Berlin ist auch nach den neuen Verhältniszahlen mit einer ausreichenden Anzahl von Vertragsärzten und -psychotherapeuten versorgt. Wir müssen gemeinsam mit allen Akteuren dafür eintreten, dass sich die Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten zugunsten einiger Bezirke noch verbessert."
Notwendig geworden war der Bedarfsplan durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.12.2012 infolge der Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, in Kraft getreten am 1.1.2012.
Terminankündigung für die Presse:
Über den Bedarfsplan für Berlin möchten Frau Leyh und Herr Dr. Kraffel Medienvertreter bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Haus der KV Berlin, Masurenallee 6 A, 14057 Berlin, am 19. Februar 2013, 11.00 Uhr, informieren. Hierzu laden KV Berlin und vdek nochmals gesondert mit der Bitte um Akkreditierung ein. Bitte merken Sie sich den Termin schon einmal vor.
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