Neue Leistung in der Schwangerschaft: Erweiterte Ultraschall-Untersuchung für gesetzlich Krankenversicherte

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat mit den Krankenkassenverbänden in Berlin eine Vergütungsregelung für die neue Vorsorgeleistung für Schwangere vereinbart: Seit dem 1. August 2013 können Frauen, die in Berlin wohnen, im zweiten Drittel der Schwangerschaft die erweiterte Ultraschall-Untersuchung in Anspruch nehmen, ohne in finanzielle Vorleistung zu gehen. Die Vereinbarung ergänzt die zum 1. Juli 2013 bundesweit in Kraft getretenen Mutterschafts-Richtlinien. Die Richtlinien beinhalten den Anspruch der werdenden Mütter auf die neue Leistung. Die Art der Abrechnung ist dort jedoch noch nicht geregelt; die für andere Untersuchungen übliche Abrechnung über die KV Berlin war nicht zulässig.

KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke: „Das hätte zur Folge, dass gesetzlich versicherte Frauen zunächst eine Rechnung von der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erhalten und diese dann zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen müssten. Wir wollen aber den Zugang zu dieser wichtigen Vorsorge vereinfachen. Deshalb haben wir uns zusammen mit den Krankenkassen auf eine regionale Übergangslösung verständigt. Wir hoffen, dass auch in den anderen Bundesländern entsprechende Regelungen vereinbart werden.“

Gabriela Leyh erklärte für die Krankenkassenverbände in Berlin: „Ziel des neuen Screenings ist es, Risiken bei der schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind festzustellen. So prüft die Gynäkologin beziehungsweise der Gynäkologe dabei zum Beispiel die Lage der Plazenta und untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.“

Die niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen wurden im Vorfeld über die zu erwartende Regelung informiert. Die Anregung zu dem vereinfachten Verfahren wurde auch vom Berliner Vorsitzenden des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., Dr. Stefan Skonietzki, ausdrücklich begrüßt.  

Der Einigung hat die Vertreterversammlung der KV Berlin in ihrer Sitzung am 22. August 2013 zugestimmt.

 

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