Landesschiedsamt erhöht Heilmittelausgabevolumen für Berliner Vertragsärzte um fast 15 Prozent gegenüber 2012

Mit Beschluss des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung wurden für die Berliner Vertragsärzte das Heilmittelvolumen 2013 sowie in diesem Zuge neue Heilmittel-Richtgrößen ab Oktober 2013 festgesetzt.

Das Landesschiedsamt wurde angerufen, weil auf dem Verhandlungsweg zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) und den Krankenkassenverbänden in Berlin keine Einigung erzielt werden konnte.

Im Vergleich zum Vorjahr stehen den niedergelassenen Ärzten in Berlin 2013 für die Verordnung von Heilmitteln wie etwa Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien rund 230 Millionen Euro zur Verfügung – das sind 29,6 Millionen Euro bzw. 14,8 Prozent mehr als 2012.

Hintergrund der Verhandlungen waren auch bundespolitische Vorgaben des Versorgungsstrukturgesetzes, auf dessen Basis sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf gemeinsame Regelungen geeinigt haben, die eine andere Struktur für die Vereinbarung von Heilmittel-Richtgrößen einschließlich der damit zusammenhängenden Praxisbesonderheiten vorsehen. Ergänzend zu den bundesweit vereinbarten Praxisbesonderheiten wurden durch das Landesschiedsamt regionale Praxisbesonderheiten bei der Heilmittelverordnung für Kinder festgesetzt.

Aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen sowie einem veränderten Verordnungsverhalten der einzelnen Arztgruppen war eine Neuberechnung der Heilmittel-Richtgrößen erforderlich. Die neuen Richtgrößen bilden das durchschnittliche Verordnungsverhalten der Berliner Ärzte ab.

Unabhängig von diesem Verfahren gibt es für Versicherte und Patienten keine Einschränkungen: medizinisch notwendige Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Berlin weiterhin ohne jede Einschränkung übernommen.

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