Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf den Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2013 geeinigt. Der neue LBFW beträgt 3.017,50 Euro und ist – nachdem die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Genehmigung erteilt hat - ab 1.5.2013 gültig.
„Die erzielte Vereinbarung bietet eine solide Basis, schafft Planungssicherheit für die Krankenkassen und Krankenhäuser in Berlin und gewährleistet damit weiterhin die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf stabilem Niveau“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes vdek, heute in Berlin.
In diesem Zusammenhang erneuert die vdek-Landesvertretung den Appell an das Land Berlin, auch seiner Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser in dem gebotenen Maß nachzukommen. Das Gesetz schreibt nicht umsonst vor, dass die Kassen für die laufenden Kosten (z. B. Personal, Arzneimittel, Betriebskosten) und die Länder für die Investitionskosten der Krankenhäuser verantwortlich sind. Nur wenn beide Partner ihren Finanzierungsanteil erfüllen, kann das System funktionieren.
Der Landesbasisfallwert ist Grundlage der Abrechnung der sog. Fallpauschalen und bestimmt damit im Wesentlichen die Höhe der Krankenhausbudgets für die Versorgung der Patienten. In Berlin wird das DRG-Vergütungssystem in 47 Krankenhäusern angewendet.
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