Mehr Aufklärung im Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Patienten müssen über Preis, Nutzen, Risiken und Alternativen aufgeklärt werden. Auch ohne IGeL sind Patienten gut versorgt.

Ärzte können nur solche medizinischen Leistungen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen, die einen nachweisbaren Nutzen bringen. Qualität und Wirksamkeit der Behandlung müssen den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entsprechen, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

IGeL sind hingegen individuelle Gesundheitsleistungen, die von Ärzten zusätzlich zur Behandlung angeboten werden, aber nicht medizinisch notwendig sind. Das Spektrum reicht von der Stoßwellentherapie beim Tennisarm, die Akkupunktur in der Schwangerschaft bis zu regelmäßigen Zahnreinigungen, diversen Ultraschalluntersuchungen oder Impfungen für die bevorstehende Reise. Diese sogenannten „Selbstzahlerleistungen“ werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und sind allein vom Versicherten zu zahlen.

„IGeL können zum Wohlbefinden des Patienten beitragen, teilweise sind sie aber medizinisch bedenklich. Bietet ein Arzt IGeL an, muss dieser sachlich informieren, über Nutzen und Risiken aufklären und alternative Diagnose- und Behandlungsmöglichkeit ansprechen, für die ein gesetzlicher Anspruch besteht“, erklärt Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Trotzdem fühlen sich die Versicherten nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der IGeL informiert. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des „IGeL-Monitors“. Auf dem Internetportal www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL. Der „IGeL-Monitor“ hat inzwischen 41 IGeL bewertet und beschrieben.

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