Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel in Brandenburg für 2016 vereinbart

Neue Einteilung erfolgt nach vier Altersgruppen

Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. in Brandenburg wurden für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 84 Abs. 6 und 8 SGB V Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel vereinbart.

Ab sofort erfolgt die Einteilung nach vier Altersgruppen. Inhaltliche Änderungen oder Umverteilungen zwischen den Arztgruppen sind mit der Neufestlegung der Arzneimittel-Richtgrößen nicht verbunden. Auch die bewährte Systematik der Praxisbesonderheiten wurde beibehalten. Im Heilmittelbereich konnten nach mehreren Jahren ersetzender Durchschnittswerteprüfung ab 2016 wieder Richtgrößen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts vereinbart werden. Dabei gehen Verordnungen, die Praxisbesonderheiten bzw. für langfristigen Heilmittelbedarf gemäß der Vereinbarung auf Bundesebene zuzuordnen sind, nicht in die Richtgrößen ein und sind daher auch nicht Gegenstand der Prüfung.

„Gemeinsame Selbstverwaltung lebt vom Kompromiss und dem Willen, eine Einigung zu erzielen, insofern ist die Vereinbarung der Richtgrößen 2016 für beide Bereiche als Erfolg zu werten", so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. „Für die Versicherten können durch die nun geschlossenen Vereinbarungen unnötige Verordnungen vermieden werden. Die Verordnungspraxis der Vertragsärzte wird damit nicht nur fairer, sondern auch genauer“.

Die bisherigen Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung werden infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ab 2017 auf eine neue Grundlage gestellt. „Der konstruktive Umgang der Vertragspartner stimmt optimistisch, dass auch für 2017 adäquate Lösungen gefunden werden“, so Domrös abschließend.

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

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