Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2016 auf einen neuen Landesbasisfallwert für das Land Brandenburg, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen von 3.278,19 Euro, geeinigt. Beide Verhandlungsseiten haben sich nach konstruktiver Verhandlung auf diese Lösung verständigt.
Mit der erzielten Vereinbarung wurden die Grundlagen für die anstehenden Budgetverhandlungen 2016 im Land Brandenburg geschaffen. Das Ergebnis schafft Planungssicherheit für die Kliniken und die Krankenkassen und bildet die Basis für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region im nächsten Jahr. Im Landesbasisfallwert für 2016 sind bereits die Anforderungen und Regeln des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) berücksichtigt.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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