Ambulante Hospizdienste

Ersatzkassen fördern ambulante Hospizdienste: 995.000 Euro für Brandenburger Einrichtungen

Die Ersatzkassen fördern die ambulanten Hospizdienste in diesem Jahr mit 995.274 Euro und sind damit Hauptförderer der ambulanten Sterbebegleitung in Brandenburg. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Fördersumme um 20 Prozent. Das Geld fließt an 22 Hospizdienste für Erwachsene sowie an drei Kinderhospizdienste im Land.

„Die ambulante Hospizarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung schwerkranker Menschen. Durch die qualifizierte Sterbebegleitung konnten in Brandenburg im letzten Jahr 1.350 Menschen in ihrem häuslichem Umfeld bis zum Tod begleitet werden“, so Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Berlin/Brandenburg. „Hierbei leisten besonders die rund 1.200 ehrenamtlichen Mitarbeiter einen wichtigen und wertvollen Beitrag, unheilbar Kranke und deren Angehörige zu begleiten“.

Die Ehrenamtlichen helfen bei der Betreuung zu Hause oder in einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit dem Ziel, dem Pflegebedürftigen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Dabei werden aber auch betroffenen Familien entlastet und palliativ-pflegerisch beraten.

Die Ersatzkassen sind auch in diesem Jahr mit fast 50 Prozent Hauptförderer der ambulanten Sterbebegleitung in Brandenburg. Insgesamt unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die Hospizdienste mit 2 Millionen Euro.  

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N.N.

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