Die Ersatzkassen unterstützen Einrichtungen der ambulanten Hospizarbeit in Brandenburg mit fast 1,1 Millionen Euro in diesem Jahr. Sie sind mit ihrem Anteil Hauptförderer der ambulanten Sterbebegleitung im Land. Die Fördersumme fließt an 21 Hospizdienste für Erwachsene sowie an drei Kinderhospizdienste.
Die ambulante Hospizarbeit wird ermöglicht durch 1.234 ehrenamtliche Mitarbeiter, die schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleiten. „Die Unterstützung der unheilbar Erkrankten durch ehrenamtliche Mitarbeiter ist von unschätzbarem Wert“, betont Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Berlin/Brandenburg. Immer mehr Menschen wünschten sich in ihrer letzten Lebensphase ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Mit den Fördermitteln für die Hospizarbeit leisten die Ersatzkassen einen entscheidenden Beitrag.
Die Fördermittel werden insbesondere für die Aus-, Weiter- und Fortbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter sowie der Ausstattung der Dienste mit professionellen Koordinatoren eingesetzt. Die Ersatzkassen fördern gleichzeitig auch Sachkosten wie Fahrtkosten und Büromaterial.
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