Krankenhausgesellschaft lässt Verhandlungen zur Klinikfinanzierung 2010 in Brandenburg scheitern

Die Verhandlungen zur Krankenhausfinanzierung in Brandenburg 2010 sind gescheitert. Die Landeskrankenhausgesellschaft (LKB) hat nach den seit vergangenem November geführten intensiven Gesprächen die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Nach den bereits durch die Versichertengemeinschaft finanzierten Budgetsteigerungen von mehr als 21 Prozent in den vergangenen fünf Jahren zeigten sich die Krankenkassen bereit, einer erneuten Erhöhung von 1,43 Prozent zuzustimmen. Der für die Krankenkassen und Krankenhäuser bei der Budgetermittlung maßgebliche, sogenannte Landesbasisfallwert (LBFW) liegt derzeit bei 2.854 Euro. Unter den ostdeutschen Bundesländern war dies im Jahr 2009 der höchste LBFW.

Die 51 Kliniken, die in Brandenburg nach dem 2005 eingeführten DRG-Vergütungssystem (siehe Hintergrund) abrechnen, hatten in den vergangenen fünf Jahren 286 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Mit diesen Mitteln sollten die Kostensteigerungen der Krankenhäuser kompensiert sowie das für die Versorgung der zunehmenden Behandlungsfälle benötigte zusätzliche Personal finanziert werden.

Die Zahl der Pflegedienst-Stellen ging in den vergangenen fünf Jahren um 2,8 Prozent zurück – das entspricht dem Abbau von 221 Vollzeit-Kräften. In der Folge betreut eine brandenburgische Pflegekraft im Schnitt jährlich 65 Patienten, während z. B. ihre sachsen-anhaltische Kollegin nur 60 Patienten pflegt. Mit den im Rahmen der Budgetsteigerung mitfinanzierten Personalkosten hätten dagegen bereits neue Stellen im ärztlichen und vor allem pflegerischen Bereich geschaffen werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fordern die Krankenkassen von den Brandenburger Kliniken, die zur Verfügung gestellten Finanzmittel tatsächlich für die Neueinstellung von Personal zu verwenden. Darüber hinaus müssten die Kliniken ihre Ansprüche nach höherer finanzieller Ausstattung hinterfragen. Mit den aktuellen Forderungen seien die Kliniken Türöffner für Zusatzbeiträge und damit für die Mehrbelastung der Versicherten im Land.

Zum Hintergrund:

Mit der Umgestaltung des Vergütungssystems auf sogenannte  DRG-Fallpauschalen (DRG = Diagnosis Related Groups) erfolgte im Rahmen einer Übergangsphase in den Jahren 2005 bis 2009 die schrittweise Anpassung der Basisfallwerte der einzelnen Krankenhäuser an den zwischen den Vertragsparteien auf Landesebene (Krankenkassen und  Krankenhausgesellschaften) vereinbarten sogenannten Landesbasisfallwert (LBFW).

Dieser Basisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der  DRG-Fallpauschalen und bestimmt somit die Höhe der Krankenhausbudgets. Im Land Brandenburg wird das DRG-Vergütungssystem in 51 Krankenhäusern angewendet.


Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Brandenburg
AOK Brandenburg – Die Gesundheitskasse
BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Berlin-Brandenburg
IKK Brandenburg und Berlin
Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Brandenburg
Knappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus
LKK Mittel- und Ostdeutschland

Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)


Federführend für die Veröffentlichung:
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