Die Ersatzkassen in Brandenburg unterstützen auch in diesem Jahr Selbsthilfelandesverbände, Selbsthilfegruppen und –kontaktstellen und bekräftigen damit erneut den Status der Selbsthilfe als wichtige Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem.
Im Rahmen der kassenübergreifenden Pauschalförderung der Selbsthilfeinstitutionen in Brandenburg für das Jahr 2010 stellen allein die Ersatzkassen mehr als 240.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent an der Gesamtförderung aller gesetzlichen Krankenkassen von insgesamt ca. 549.000 Euro.
Einen Zuschuss für ihre Tätigkeit erhielten in diesem Jahr 628 Selbsthilfegruppen, 22 Landesverbände und 21 Kontaktstellen. Die Mittel dienen vor allem der Erledigung alltäglicher Aufgaben, z. B. für anfallende Kosten für Telefon, Büro- und Informationsmaterial und notwendige Fahrten.
Zusätzlich können Selbsthilfegruppen und -landesverbände auch Anträge auf Förderung besonderer Projekte bei den einzelnen Krankenkassen stellen.
Gesetzliche Grundlage für das Kassenengagement ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Das Antragsverfahren ist transparent – Vertreter der Selbsthilfeinstitutionen aller Förderebenen sind in die Fragen der Förderfähigkeit und Mittelvergabe einbezogen.
„Die Fördersumme ist 2010 erneut gestiegen“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der Landesvertretung Brandenburg des Ersatzkassenverbandes vdek. „Wir erkennen auch damit die wichtige Arbeit Betroffener und/ oder ihrer Angehörigen an, die sich inzwischen einen festen Platz im Gesundheitswesen erarbeitet haben.“
Die Selbsthilfeförderung bleibt aber eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch alle anderen Sozialversicherungsträger, die Private Krankenversicherung und die öffentliche Hand beteiligen müssen. Nur dann ist - oft ehrenamtliches - Selbsthilfeengagement zum Wohle der Gesellschaft auf Dauer möglich.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dorothee Binder-Pinkepank
Tel.: 03 31 / 2 89 92 - 18