Ersatzkassen erhöhen erneut Förderbetrag für ambulante Hospizdienste:

25 Brandenburger Hospizdienste erhalten 404.561 Euro

25 ambulante Hospizdienste (davon zwei Kinderhospizdienste) erhalten in diesen Tagen eine entsprechende Förderung und werden allein von den Ersatzkassen mit einem Betrag von 404.561,02 Euro (das sind ca. 23.507,13 Euro mehr als 2010) finanziell unterstützt.

"Damit sind die Ersatzkassen erneut Hauptfinanzier, denn ihr Anteil beträgt in 2011 fast 44 Prozent am Gesamtförderbetrag aller Krankenkassen im Land Brandenburg, die zusammen 920.822,90 Euro aufbringen", so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin des Ersatzkassenverbandes vdek Berlin/Brandenburg heute in Potsdam.

Durch gesetzliche Regelungen ist eine Krankenkassenförderung der ambulanten Hospizdienste seit nunmehr neun Jahren möglich und wird konsequent umgesetzt.

"Die Anzahl geförderter Einrichtungen hat sich seit Förderbeginn mehr als verdoppelt, die Höhe der Fördermittel ist sogar auf fast das Dreifache des Ausgangswertes gestiegen", so Binder-Pinkepank weiter. Gegenüber 2010 ist die Anzahl der geförderten Hospizdienste um jeweils einen Kinder- und Erwachsenenhospizdienst gestiegen.

Die 2010 erfolgte Neufassung der Rahmenvereinbarung sieht vor, dass der Sterbebegleitung von Kindern eine noch höhere Wertigkeit zukommt und die Kassen dafür ihre Zuschüsse noch einmal extra steigern.

Die Förderung der Krankenkassen für eine häusliche Sterbebegleitung ist aber sowohl bei Kindern als auch für Erwachsene ein wichtiger Beitrag, eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung auszubauen. Im Jahr 2010 waren in Brandenburg 905 Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst tätig.

Diesen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich vor Aufnahme dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeit in dafür fachspezifischen Kursen fortbilden, gilt unser Dank und unsere hohe Anerkennung.

Durch sie war es möglich, dass 936 Kinder und Erwachsene in ihren letzten Lebenstagen nicht auf ihr gewohntes soziales Umfeld verzichten mussten. Diesen schwer kranken Patienten und ihren Familienangehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.

 


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