Die meisten City BKK-Versicherten haben inzwischen eine neue Krankenkasse gewählt, so dass hier Leistungen in der Regel über den 1.7.2011 nahtlos weitergewährt werden können. All jene, die bisher nicht von ihrem Kassenwahlrecht Gebrauch gemacht haben, rufen die Brandenburger Krankenkassenverbände auf, schnellstmöglich – also am besten sofort – eine neue Kasse zu wählen.
Dazu erhielten alle City BKK-Versicherten nochmals per Post ein persönliches Schreiben, dem ein Antragsformular beigefügt wurde. Hier sollte die gewählte Kasse eingetragen und der Antrag dann zügig dieser Kasse zugeleitet werden.
Damit ist die neue Krankenkasse in der Lage, dem Versicherten umgehend eine neue Krankenversicherungskarte zuzusenden, mit der ab 1.7.2011 übergangslos z. B. ärztliche und zahnärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Nur dann ist eine lückenlose Übernahme bestehender Leistungsverpflichtungen der „alten“ Kasse durch die „neue“ Kasse möglich. Dies gilt beispielsweise für die nahtlose Weiterzahlung von Krankengeld.
Alle gesetzlichen Krankenkassen arbeiten gegenwärtig Hand in Hand. Um zeitnah alle Kündigungen und Überleitungen zu bewerkstelligen und den Versicherten einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, helfen die aufnehmenden Kassen der City BKK mit eigenem Personal.
Bei City BKK-Versicherten, die bis zum 30.6.2011 noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, wird die medizinische Versorgung durch die eigens dafür benannte „City BKK in Abwicklung“ als sog. „leistungsaushelfende Krankenkasse“ sichergestellt. Dies gilt in der Zeit vom 1.7.2011 bis längstens 30.9.2011. Da der Versicherungsschutz in diesen Fällen dann rückwirkend zum 1.7.2011 gilt, verrechnet diese mögliche Leistungsausgaben später intern mit der neuen Krankenkasse der Versicherten. Nach Ablauf der Wahlmöglichkeit für Pflichtversicherte am 14.7.2011 werden diese ehemaligen Versicherten der City BKK, die sich bis dahin keine neue Krankenkasse gesucht haben, von ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder dem Träger der Rentenversicherung bei einer neuen Kasse angemeldet*.
Um sicherzustellen, dass die Zahlung der Pflegegelder rechtzeitig für alle Leistungsberechtigten erfolgt, wurde hier in Abstimmung zwischen GKV-Spitzenverband, City BKK, Bundesgesundheitsministerium und dem BVA eine einmalige Ausnahmeregelung für die Pflegegeldauszahlung im Monat Juli verabredet: Die City BKK zahlt an alle Bezieher von Pflegegeld, die am 30.6.2011 bei ihr versichert sind, das Geld für den Monat Juli aus. Um Doppelauszahlungen zu vermeiden, gibt es enge Abstimmungen mit den bereits neu gewählten Kassen.
Darüber hinaus haben sich die Krankenkassen bei den Zuzahlungsbefreiungen auf eine versichertenorientierte Lösung verständigt. Die von der City BKK ausgestellten Befreiungsausweise für ihre Versicherten bleiben bis 31.12.2011 gültig.
Ergänzende Information:
*Der Arbeitgeber, die Rentenversicherung bzw. die Arbeitsagentur sind gesetzlich verpflichtet, diese Versicherten einer Krankenkasse zuzuweisen. Dies ist dann die letzte Krankenkasse vor der City BKK. Sofern es vor der Mitgliedschaft bei der City BKK keine weitere Krankenkasse gab oder sich diese nicht ermitteln lässt, wählt der Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherungsträger unter den möglichen Krankenkassen. Insbesondere in Berlin wurde häufiger nachgefragt, wer nach der Wende Rechtsnachfolger der ehemaligen Sozialversicherung Ost wäre. Hier gibt es keinen unmittelbaren Rechtsnachfolger. Auch hier können alle gesetzlichen Krankenkassen gewählt werden.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
- Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg
- AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
- vdek - Landesvertretung Berlin/Brandenburg
- BKK Landesverband Mitte
- IKK Brandenburg und Berlin
- Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus
- LKK Mittel- und Ostdeutschland
Federführend für die Veröffentlichung:
vdek-Landesvertretung Berlin
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