Ersatzkassenförderbetrag für Selbsthilfe auf fast 270.000 Euro gestiegen

Damit zahlen Ersatzkassen fast 47 Prozent der durch die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 574.173 Euro

Die Ersatzkassen in Brandenburg unterstützen seit vielen Jahren die Selbsthilfe in Brandenburg. Auch in diesem Jahr bekräftigen sie mit ihrer finanziellen Förderung den Status der 26 Selbsthilfelandesverbände, 21 Selbsthilfekontaktstellen und 773 Selbsthilfegruppen als wichtige Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem.

„Die Fördersumme ist 2012 erneut gestiegen“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes vdek. „Wir erkennen damit die wichtige Arbeit Betroffener und / oder ihrer Angehörigen an, die sich inzwischen einen festen Platz im Gesundheitswesen erarbeitet haben.

Seit diesem Jahr wird die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfeinstitutionen in Brandenburg neu geregelt. Ziel ist es, in einem effizienten Verfahren eine qualitativ hochwertige Antragsbearbeitung sicherzustellen.

Der vdek, der mit 269.486,47 Euro den größten Anteil der Finanzmittel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stellt, ist federführend zuständig für die Antragsbearbeitung der fast 800 Selbsthilfegruppen und damit für die Förderebene mit dem größten Antragsvolumen in Höhe von mehr als 224.000 Euro. Damit entfallen auf die Brandenburger Selbsthilfegruppen 39 Prozent der Gesamtfördermittel, die Landesorganisationen erhalten ca. 162.000 Euro und damit 28 Prozent der Gesamtfördermittel und die Kontaktstellen erhalten insgesamt rund 188.000 Euro – das entspricht 33 Prozent der Gesamtfördermittel.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Kassen ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Das Antragsverfahren ist transparent. Vertreter der Selbsthilfeinstitutionen aller Förderebenen sind in die Fragen der Förderfähigkeit und Mittelvergabe einbezogen.

Selbsthilfeförderung ist und bleibt aber eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch alle anderen Sozialversicherungsträger, die Private Krankenversicherung und die öffentliche Hand beteiligen müssen. Nur dann ist – oft ehrenamtliches -Engagement zum Wohle der Gesellschaft dauerhaft möglich.

 


Kontakt

Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Tel.: 0 30 / 25 37 74 - 16
E-Mail: dorothee.binder-pinkepank@vdek.com