Ersatzkassen erhöhen erneut Förderbetrag für ambulante Hospizdienste: 22 Brandenburger Hospizdienste erhalten 421.964 Euro

22 ambulante Hospizdienste (davon ein Kinderhospizdienst) erhalten in diesen Tagen eine entsprechende Förderung und werden allein von den Ersatzkassen mit einem Betrag von 421.964,01 Euro finanziell unterstützt.


"Damit sind die Ersatzkassen erneut Hauptfinanzier, denn ihr Anteil beträgt in 2012 rund 44 Prozent am Gesamtförderbetrag aller Krankenkassen im Land Brandenburg, die zusammen 916.604,56 Euro aufbringen", so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin des Ersatzkassenverbandes vdek Berlin/Brandenburg heute in Potsdam.

Durch gesetzliche Regelungen ist eine Krankenkassenförderung der ambulanten Hospizdienste seit nunmehr zehn Jahren möglich und wird konsequent umgesetzt.

Die 2010 erfolgte Neufassung der Rahmenvereinbarung sieht vor, dass der Sterbebegleitung von Kindern eine noch höhere Wertigkeit zukommt und die Kassen dafür ihre Zuschüsse noch einmal extra steigern.

Die Förderung der Krankenkassen für eine häusliche Sterbebegleitung ist aber sowohl bei Kindern als auch für Erwachsene ein wichtiger Beitrag, eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung auszubauen. Im Jahr 2011 waren in Brandenburg 889 Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst tätig.

Diesen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich vor Aufnahme dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeit in dafür fachspezifischen Kursen fortbilden, gilt unser Dank und unsere hohe Anerkennung.
 
Durch sie war es möglich, dass 922 Kinder und Erwachsene in ihren letzten Lebenstagen nicht auf ihr gewohntes soziales Umfeld verzichten mussten. Diesen schwer kranken Patienten und ihren Familienangehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.


Kontakt

Dorothee Binder-Pinkepank
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Tel.: 0 30 / 25 37 74 - 16
E-Mail: dorothee.binder-pinkepank@vdek.com