Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung einigen sich auf ärztliche Bedarfsplanung für Brandenburg

Krankenkassenverbände und Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) haben sich auf die geplante Verteilung von Arztsitzen im Land verständigt. In der Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen am vergangenen Mittwoch wurde der Bedarfsplan 2013 für das Land Brandenburg verabschiedet. Die gemeinsame Selbstverwaltung aus Kassen und KVBB hat nach Klärung strittiger Punkte damit die neue bundesweite Bedarfsplanungsrichtlinie auf die regionalen Bedürfnisse angepasst. Der brandenburgische Bedarfsplan tritt, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, zum 1. Juli in Kraft.

Der Bedarfsplan ist für die kommenden fünf Jahre ausgelegt, kann aber bei neuen Rahmenbedingungen bzw. geänderten regionalen Besonderheiten vorzeitig angepasst und fortgeschrieben werden. Die jetzt von den Statistikämtern in Deutschland im Rahmen des bundesweiten Zensus veröffentlichten Bevölkerungszahlen für Gesamt-Brandenburg werden in diesem Zusammenhang ausgewertet. Neue Erkenntnisse aus der veränderten Datengrundlage, etwa die Altersaufteilung der Bevölkerung in den Planungsbereichen betreffend, werden in die Weiterentwicklung des Bedarfsplanes einfließen.

Mit dem neuen Bedarfsplan verfolgen Kassenärztliche Vereinigung sowie Krankenkassen im Land Brandenburg das gemeinsame Interesse, die ambulante ärztliche Versorgung nicht nur zu stabilisieren, sondern nach Möglichkeit auch zu verbessern. Durch die Bedarfsplanung soll das ärztliche Angebot insbesondere in den Landkreisen und kreisfreien Städten so gesteuert werden, dass eine flächendeckende ambulante Versorgung auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Der vorgelegte Bedarfsplan stellt – regional und nach Arztgruppen differenziert – den Stand der ambulanten ärztlichen Versorgung dar. Damit bietet er die Grundlage, die ärztliche Versorgung ausgewogen und den regionalen Bedürfnissen entsprechend zu steuern.

Ein Beispiel für eine am Versorgungsbedarf ausgerichtete Planung ist, dass nunmehr 45 zusätzliche fachärztliche Arztsitze möglich sind, während es nach alter Richtlinie nur 7 waren.

Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg, betont in diesem Zusammenhang, dass „ein Plan über fünf Jahre noch nicht einen einzigen Arzt schafft! Deshalb kommt es auch weiterhin sehr darauf an, dass alle im Land Verantwortung Tragenden alles in ihren Kräften tun, um Anreize und günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung junger Ärzte zu schaffen.“

Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement der AOK Nordost, verweist für die Krankenkassen in Brandenburg beispielhaft auf die finanzielle Unterstützung für Ärzte, die im Land eine neue Praxis eröffnen oder eine bestehenden Arztsitz übernehmen. „Zusammen mit der KV übernehmen wir als Krankenkassen hier finanzielle Verantwortung, um den Start für neue Ärzte zu erleichtern. Neben KV und Krankenkassen sind aber auch alle anderen Akteure im Land, wie z. B. die Kommunen, aufgerufen, entsprechende Rahmenbedingungen für Ärzte und deren Familien zu schaffen.“

Gesetzliche Basis für die neue Bedarfsplanung auf Länderebene bildet das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dabei Spielräume gegeben, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu einem Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln, das flexibler als bisher auf besondere Probleme bei der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum reagieren kann.

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Pressesprecherin der Landesvertretung

Antje Harms

E-Mail: antje.harms@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 16
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19