Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Fördergelder für die Selbsthilfe von chronisch Kranken, Behinderten und deren Angehörigen künftig noch gezielter und bedarfsgerechter verteilen. Die Kassen haben dafür die Grundsätze der Selbsthilfeförderung überarbeitet.
Nachzulesen sind die ab 2014 geltenden Regelungen im neuen „Leitfaden zur Förderung der Selbsthilfe“. Erstmals finden sich unter anderem verschiedene Finanzierungsarten. Die Projektförderung ist ab nächstem Jahr auch für Selbsthilfekontaktstellen möglich. Zudem wurden die Bestimmungen, welche Fördervoraussetzungen zu beachten sind, konkreter gefasst.
Das überarbeitete Regelwerk sowie die Antragsunterlagen für das Jahr 2014 stehen ab sofort auf der Homepage der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg zum download bereit.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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