Häusliche Krankenpflege in Brandenburg:

Leistungsgerechte Vergütungsvereinbarungen mit allen Pflegedienst-Verbänden abgeschlossen

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) sowie die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Brandenburg haben eine neue Vergütungsvereinbarung für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) abgeschlossen. Sie ist vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 gültig. Damit besitzen nach intensiven Verhandlungen alle Anbieterverbände in Brandenburg einvernehmlich geschlossene Vergütungsvereinbarungen.

Die Entgelte der unterschiedlichen Behandlungspflegen sind bei bis zu vier Einsätzen am Tag bei einem Versicherten abrechenbar. Die neu geschaffene Behandlungspflege 0 umfasst beispielsweise das Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente (aber keine Gabe von Antidepressiva, Neuroleptika und Beruhigungsmitteln) und das Abnehmen von Kompressionsverbänden. Dies dürfen auch nicht examinierte Pflegekräfte – immer unter der Verantwortungshoheit einer Pflegefachkraft.

In den Behandlungsstufen I bis IV sind examinierte Pflegekräfte, vorgeschrieben. Dies reicht beispielsweise von Blutzuckerkontrollen, Anlegen von Wundverbänden, Injektionen, dem Absaugen der oberen Luftwege, dem Wechseln und Pflegen der Trachealkanüle bis hin zum Bedienen und Überwachen von Beatmungsgeräten.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Pflege wie etwa der Zunahme von betreuten Wohnformen haben sich die Partner auf eine geänderte Vergütungsstruktur für Wegepauschalen geeinigt. Während mit den Vergütungserhöhungen für medizinische Leistungen die Versorgung am Menschen gestärkt wird, werden beispielsweise bisher mehrfach abrechenbare Anfahrten zu einer Senioren-Wohngemeinschaft künftig nach dem tatsächlichen Aufwand vergütet.

 

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N.N.

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