In diesen Tagen erhalten 21 ambulante Hospizdienste (davon ein Kinderhospizdienst) eine finanzielle Förderung der Krankenkassen.
Das Fördervolumen für die Ersatzkassen ist im Vergleich zum Vorjahr um 64.792,83 Euro auf 486.756,84 Euro gestiegen.
"Damit sind die Ersatzkassen erneut Hauptfinanzier, denn ihr Anteil beträgt in 2013 rund 46 Prozent am Gesamtförderbetrag aller Krankenkassen im Land Brandenburg, die zusammen 1.050.161,45 Euro aufbringen, ca. 14,5 % mehr als in 2012", so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin des Ersatzkassenverbandes vdek, Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Die Förderung der Krankenkassen für eine häusliche Sterbebegleitung ist sowohl bei Kindern als auch für Erwachsene ein wichtiger Beitrag, eine flächendeckende ambulante Hospizversorgung auszubauen. Im Jahr 2012 waren in Brandenburg 921 Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst tätig. Die Anzahl erhöht sich jährlich.
Den ehrenamtlichen Helfern, die sich vor Aufnahme dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeit in dafür fachspezifischen Kursen fortbilden, gilt unser Dank und unsere hohe Anerkennung.
Durch sie war es möglich, dass 964 Menschen in ihren letzten Lebenstagen nicht auf ihr gewohntes soziales Umfeld verzichten mussten. Diesen schwer kranken Patienten und ihren Familienangehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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