Mit neuer Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegesachleistungen erstmals Vergütung nach Zeitaufwand in Brandenburg

Die Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H.) haben sich auf eine neue Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegeleistungen ab 01. Dezember 2013 geeinigt.

Damit haben von den insgesamt 659 in Brandenburg zugelassenen Pflegediensten derzeit 299 ambulante Pflegedienste eine den neuen gesetzlichen Anforderungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) entsprechende Vergütungsvereinbarung.

Mit dieser Vergütungsvereinbarung ist es gelungen, die neuen gesetzlichen Vorgaben ganzheitlich umzusetzen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Vergütungen von Pflegesachleistungen sowohl nach Zeitaufwand als auch alternativ unabhängig vom Zeitaufwand nach sogenannten Leistungskomplexen anzubieten. Damit können die Pflegebedürftigen flexibler als bisher und orientiert an ihren persönlichen Bedürfnissen die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Außerdem haben Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen nach dem neuen gesetzlichen Regelungen Anspruch auf sogenannte häusliche Betreuungsleistungen (z. B. Vorlesen, Gespräche und die Begleitung von pflegebedürftigen Menschen bei sozialen Aktivitäten) im Rahmen ihres Sachleistungsbudgets. Diese neue Leistung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes ergänzt den bisherigen Leistungskatalog und kann somit von den Pflegebedürftigen, die von B.A.H.-Mitgliedspflegediensten versorgt werden, in Anspruch genommen werden..

 „Ziel der Verhandlungen war es auch, sich den großen Anforderungen in der ambulanten Pflege zu stellen, eine zeitgemäße und faire Entlohnung der Beschäftigten zu ermöglichen und damit die engagierte Tätigkeit der Pflegedienstmitarbeiter aufzuwerten“, sagt Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost, für die Pflegekassen. „Die Einigung bietet den Pflegediensten eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Basis für ihre wichtige Arbeit bei den pflegebedürftigen Menschen in Brandenburg“, sagt Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H., die insgesamt 278 ambulante Pflegedienste vertritt.

Die Vergütungsvereinbarung ermöglicht es den Pflegediensten, z. B. Leistungen der Körperpflege nach tatsächlich in Anspruch genommener Pflegezeit für 0,43 Euro je Minute bzw. 25,80 Euro die Stunde anzubieten.

Vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen einer alternden Bevölkerung ist diese neue Vereinbarung ein positives Signal, um gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die pflegerische Versorgung der Brandenburger in der Häuslichkeit weiter zu stärken, erklären Frank Michalak und Frank Twardowsky zum Vergütungsabschluss.

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Pressesprecherin der Landesvertretung

Antje Harms

E-Mail: antje.harms@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 16
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19