Leistungsgerechte Vergütungen mit Pflegedienst-Verbänden in Brandenburg vereinbart

Die Verbände der Pflegekassen und Krankenkassen(-verbände) im Land Brandenburg haben mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, dem Bundesverband privater Pflegedienstanbieter (bpa) e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Häusliche Krankenpflege (B.A.H.) e.V. neue Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Diese umfassen sowohl die ambulanten Pflegeleistungen (§ 89 SGB XI) als auch die Häusliche Krankenpflege (§§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V), Häusliche Pflege und Haushaltshilfe (§ 24 g und h SGB V). Die Vereinbarungen gelten ab 1. Mai 2014 und sind bis zum 30. April 2015, mit dem B.A.H. bis zum 31. März 2015 gültig. Damit ist die sach- und leistungsgerechte Vergütung für die mehr als 600 Pflegedienste in Brandenburg weiterhin sichergestellt. Die mit den Vergütungsvereinbarungen verbundene Erhöhung wird bei den Löhnen und Gehältern der Pflegedienstmitarbeiter angemessen berücksichtigt.

In der Vergütungsvereinbarung über ambulante Pflegeleistungen, die die Grundpflege und  hauswirtschaftliche Versorgung umfassen, haben die Vertragspartner in Zusammenhang mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz die neue Leistung der häuslichen Betreuung (§ 124 SGB XI) aufgenommen. Versicherte im Land Brandenburg können somit häusliche Betreuungsleistungen flächendeckend in Anspruch nehmen. Die Leistungen umfassen etwa Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen oder ihrer Familien. Dazu gehören beispielsweise Aktivitäten, die der Kommunikation und dem Aufrechterhalten sozialer Kontakte und bedürfnisgerechten Beschäftigungen dienen.

Für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege wurde die bisherige Vergütung angehoben. Darüber hinaus wurden die Wegepauschalen angepasst und einzelne behandlungspflegerische Leistungen (z. B. „Medikamente richten“ und „Wechsel von Trachealkanülen“) neu bewertet und in einer höheren Behandlungspflegegruppe vergütet. Die neu in der Richtlinie der Häuslichen Krankenpflege aufgenommene Leistung „subkutane Infusion“ wurde ebenfalls in der Vergütungsvereinbarung berücksichtigt.

 

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